Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Solvay – 5. Teilände-rung (Wetzel-Areal)“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Grenzach-Wyhlen hat am 23.04.2024 in öffentlicher Sit-zung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) beschlossen, den Bebauungsplan“Solvay – 5. Teiländerung (Wetzel-Areal)“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach§ 13a BauGB zusammen mit örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 LBO (Landesbauordnung) aufzustellen.

Dieser Beschluss des Gemeinderats wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich be-kannt gemacht.

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 6,2 ha und liegt im Süden der Gemeinde. Maßge-bend für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bau-vorschriften ist der Abgrenzungsplan vom 23.04.2024.

Ziele und Zwecke der Planung

Im Bereich des Solvay-Areals stehen derzeit viele Entwicklungen durch unterschied-lichste Akteure an. Durch die Erarbeitung eines Städtebaulichen Rahmenplanes soll einschlüssiges Konzept für das gesamte Areal entwickelt werden, welches die Konzepteund Planungen der unterschiedlichen Akteure zusammenführt und dabei auch dieIdeen der Bürgerschaft einbindet. Dazu wurde am 16.11.2023 eine Bürgerwerkstatt inden ehemaligen Betriebsgebäuden der Firma Wetzel durchgeführt. Das Gesamtarealsoll nun in Abschnitten entwickelt werden.

Der südliche Abschnitt des Gesamtgebietes, das „Wetzel-Areal“, ist geprägt durch ge-werbliche Nutzungen und brachliegende Flächen. Neben einem Landschafts- und Gar-tenbaubetrieb und mehreren kleineren Gewerbebetrieben befindet sich das ehemaligeFirmengelände der Wetzel GmbH, welche den Betrieb auf dem Gelände eingestellt hat,sowie einige bislang ungenutzte Flächen.

Bereits im Jahr 2021 konnten Teilflächen durch die LBBW Immobilien Kommunalent-wicklung im Auftrag der Gemeinde erworben werden. Die Flächen sollen nun entwickeltund anschließend an Gewerbetreibende veräußert werden.

Mit der Entwicklung des Areals sollen brachliegende Gewerbeflächen durch die Kom-mune aktiviert und Gewerbeflächen für ortsansässige Betriebe geschaffen werden, dieFlächenausnutzung erhöht und die Erschließung geordnet werden.

Der bestehende Bebauungsplan „Solvay“ vom 23.07.1985 entspricht in diesem Bereichaufgrund der Neuaufteilung der Flächen und einer Optimierung der Erschließungssitua-tion nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Daher soll der Bebauungsplan mit örtli-chen Bauvorschriften „Solvay – 5. Teiländerung (Wetzel-Areal)“ aufgestellt werden, umdie planerischen Überlegungen planungsrechtlich zu sichern. Der Bebauungsplan sollals Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden. Der Flächennutzungsplanwird im Wege der Berichtigung angepasst.

Der Bebauungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchfüh-rung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unterhttps://www.grenzach-wyhlen.de/bekanntmachungen eingestellt.

Gemeinde Grenzach-Wyhlen, den 12.07.2024


Dr. Tobias Benz
Bürgermeister