Der Gemeinderat der Gemeinde Grenzach-Wyhlen hat am 09.12.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 3. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes „Energiecampus“ gebilligt und beschlossen, die Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Ziele und Zwecke der Planung
Am Ufer des Hochrheins liegt das Kraftwerksgelände des regionalen Versorgungsträgers Naturenergie Hochrhein AG, das schrittweise mit weiteren Energieversorgungsanlagen entwickelt und in einen klimaneutralen Produktionsstandort transformiert werden soll. Darüber hinaus möchte sich das Unternehmen zukünftig bürgernah präsentieren, in einem Besucherzentrum über seine Arbeit informieren und für die Öffentlichkeit über erlebbar werden. Für die weitere Entwicklung muss eine planungsrechtliche Grundlage in Form des Bebauungsplanes „Energiecampus“ geschaffen werden. Die hierin vorgesehenen Nutzungen sind nicht aus dem seit 18.10.2013 wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Grenzach-Wyhlen entwickelbar, weshalb hierzu die vorliegende 3. punktuelle Änderung durchgeführt werden muss.
Lage und Änderungsbereich
Der ca. 10,6 ha große Änderungsbereich befindet sich am südöstlichen Rand des Gemeindegebietes entlang des Flussverlaufes des Rheins und der Grenze zur Schweiz. Der Änderungsbereich liegt an der „Gewerbestraße“ und an der Straße „Am Wasserkraftwerk“. Er grenzt im Norden an Wiesen und Wohnbebauung und im Westen an ein Gewerbegebiet an. Zudem ist die östliche und südliche Seite durch den Flussverlauf des Rheins und das Naturschutzgebiet „Althrein Wyhlen“ geprägt. Der Änderungsbereich ist im folgenden – genordeten und nicht maßstäblichen – Kartenausschnitt dargestellt:
Verfahren
Der Entwurf der 3. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit der Begründung und dem Steckbrief zur Umweltprüfung (Umweltbericht) vom
7. Januar 2026 bis einschließlich 11. Februar 2026 (Veröffentlichungsfrist)
auf der Homepage der Gemeinde Grenzach-Wyhlen (https://www.grenzach-wyhlen.de/bekanntmachungen) im Internet veröffentlicht.
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch im Foyer des provisorischen Rathauses in Wyhlen in der Gewerbestraße 1, 79639 Grenzach-Wyhlen während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:
Steckbrief zur Umweltprüfung/Umweltbericht vom 09.12.2025 (faktorgruen, Freiburg). Diese Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen mit folgenden Darstellungen wesentlicher Auswirkungen und Maßnahmen zur Minderung und zum Ausgleich dieser Auswirkungen:
1. auf die Flora und Fauna:
Informationen zu den im Plangebiet vorhandenen Biotopstrukturen und den Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut. Auskunft über mittlere Konflikte durch Eingriffe in Biotopstrukturen mit mittlerer ökologischer Wertigkeit; Informationen zu potenziellen artenschutzrechtlichen Konflikten (Eidechsen, Fledermäuse, Vögel) und den erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung von Verbotstatbeständen.
2. auf den Boden und Fläche:
Informationen über die Bewertung der Bodenfunktionen. Auskunft über mittlere Auswirkungen der Planung auf den Boden durch bereits bestehende Vorbelastung und relativ geringe Eingriffsfläche.
3. auf die Landschaft und die Erholung:
Informationen über die Bedeutung des Änderungsbereiches für das Landschaftsbild und die durch die Planung entstehenden geringen Auswirkungen.
4. auf das Klima:
Informationen über die lokalen Klimaverhältnisse u. a. aus dem lokalen Klimaportal der Uni Freiburg. Information über mittlere Beeinträchtigungen aufgrund steigender Wärmebelastung infolge von Versiegelung.
5. auf das Wasser:
Informationen über die Bedeutung des Änderungsbereiches für das Schutzgut Grundwasser. Informationen über mittlere Auswirkungen durch zusätzliche Flächenversiegelung. Es erfolgen keine Eingriffe in Oberflächengewässer.
6. auf den Menschen:
Informationen über die Entfernung des Änderungsbereiches zu Wohnbebauung in einem Mischgebiet und über potenzielle Lärmquellen im Bereich der geplanten Sonderbaufläche Kultur.
7. auf Kulturgüter:
Informationen darüber, dass durch die FNP-Änderung eine Betroffenheit der vorhandenen Kultur- und sonstigen Sachgüter vorliegt.
Artenschutzfachliche Prüfung vom 21.11.2025 (faktorgruen, Freiburg)
Durchführung einer artenschutzfachlichen Relevanzprüfung und Feststellung einer potenziellen Betroffenheit für die Artengruppen Vögel, Reptilien, Totholzkäfer und Fledermäuse.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Grenzach-Wyhlen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bitte per E-Mail an stadtplanung(at)grenzach-wyhlen.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder zur Niederschrift) bei der Verwaltung der Gemeinde Grenzach-Wyhlen, Gewerbestraße 1, 79639 Grenzach-Wyhlen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers (m/w/d) zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3) S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Gemeinde Grenzach-Wyhlen, den 19.12.2025
Dr. Tobias Benz
Bürgermeister
0_25-12-09_Abwaegung_3._FNPAe_Energiecampus_FB_25-11-25.pdf
1_25-12-09_Cover_3._FNPAe_Energiecampus_OF_25-11-25.pdf
2_25-12-09_Deckblatt_3._FNPAe_Energiecampus_OF_25-11-25.pdf
3_25-12-09_Begruendung_3._FNPAe_Energiecampus_OF_25-11-25.pdf
4b_25-12-09_Umweltbericht_Anl_1_FFH_3._FNPAe_Energiecampus_OF_25-11-25.pdf
4_25-12-09_Umweltbericht_3._FNPAe_Energiecampus_OF_25-11-25.pdf