Zur Sicherung des mit Beschluss vom 20.12.2022 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens wurde in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Grenzach-Wyhlen am 24.09.2024 eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Salzlände“ beschlossen.
Mit Beschluss des Gemeinderats in der öffentlichen Sitzung vom 19.05.2026 wurde die Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 BauGB um ein Jahr verlängert.
Grenzach-Wyhlen, den 26. Juni 2026
Dr. Benz, Bürgermeister