Öffentliche Bekanntmachung Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplans „Salzlände“, Gemarkung Grenzach

Zur Sicherung des mit Beschluss vom 20.12.2022 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens wurde in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Grenzach-Wyhlen am 24.09.2024 eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Salzlände“ beschlossen.

Mit Beschluss des Gemeinderats in der öffentlichen Sitzung vom 19.05.2026 wurde die Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 BauGB um ein Jahr verlängert.

Grenzach-Wyhlen, den 26. Juni 2026

Dr. Benz, Bürgermeister