Das Coronavirus (Sars-CoV-2) stellt Unternehmer in Deutschland und weltweit vor enorme Herausforderungen.
Hinweise auf Hilfsmaßnahmen, weiterführende Links und Hotlines finden Sie hier:
Wirtschaftsförderung des Landkreises Lörrach
Ausführliche Informationen und Unterstützung für Unternehmen finden Sie auch auf folgenden Internetseiten des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Landes Baden-Württemberg
Die derzeitige Corona-Krise stellt auch die Unternehmen vor teils große Probleme. Gerne informiert die Wirtschaftsförderung interessierte Unternehmen zu ihren Möglichkeiten, nimmt Fragestellungen auf und verweist auf Ansprechpartner. Selbstverständlich werden die Informationen vertraulich behandelt.
Links zu den Beratungsleistungen für Industrie+ DL, Handwerk, Gastro und Handel ebenfalls beim Wirtschaftsministerium /FAQ-Weitere Unterstützungsmaßnahmen.
Besonders übersichtlich ist ein Blick auf die Beratung des Handels
Update Regelungen
Dez 2021: Alle Aktuelle Regelungen und Auswirkungen auf die Geschäfte und Inhaber finden Sie künftig bei der Wirtschaftsförderung des Landkreises wsw
24.11.2021 Alarmstufe 2
24.11.2021 Verschärfung der Corona-Verordnung zum 24.11.2021, 3G am Arbeitsplatz
17.11.2021 Alarmstufe in Baden-Württemberg
17.08.2021 Corona-Beschränkungen für Geimpfte und Genesene weitestgehend aufgehoben
28.06.2021 4 Phasen-Modell der Öffnungen
11.06.2021 Verlängerung Coronahilfen - Soloselbstständige bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus
03.06.2021 Neue Corona-Verordnung mit weiteren Lockerungen und Öffnungen ab 7.6.2021
14.05.2021 Coronaverordnung vom 15. Mai 2021 Gastro-Öffnung
13.05.2021 Coronavirus-Einreiseverordnung
23.04.2021 Ausweitung Kommunales Testzentrum
14.04.2021 Änderungen Arbeitsschutzgesetz, Testpflicht
31.03.2021 Coronatests für Betriebe
29.03.2021 Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung zum 29. März 2021
29.03.2021 RKI stuft Frankreich als Risikogebiet ein, Testpflicht für Pendler
08.03.2021 Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung zum 8.3.2021
08.03.2021 Öffnungsperspektiven, 5 Stufen-Plan
01.03.2021 Einreise aus Hochinzidenzgebieten (für Grenzgänger)
08.01.2021 Januarlockdown -was ist erlaubt
Förderungen und Finanzierung
Um die November-und Dezemberhilfe zu beantragen, wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer, eine vereidigte Buchprüferin oder einen Buchprüfer, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Soloselbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit dem Direktantrag im eigenen Namen (ohne prüfenden Dritten) bis 5000,- Euro beantragen.
Die Antragsfrist wurde verlängert bis zum 30. April 2021.
Novemberhilfe
Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. März 2021.
Durchschnittlich müssen 30% Umsatzrückgang vorliegen und im Jahr 2019 Gewinne erzielt worden sein.
Alle wichtigen Informationen zur Überbrückungshilfe III finden Sie unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Ergänzung: Auch den von der erweiterten Schließung ab Mittwoch, den 16. Dezember 2020 betroffenen Unternehmen werden über die Überbrückungshilfe III Zuschüsse gezahlt.
Mit der "Neustarthilfe für Soloselbstständige" werden zudem betroffene Personen, z. B. aus dem Kunst- und Kulturbereich, erweitert unterstützt.
Kredite
Das Wichtigste:
Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
- für alle Unternehmen, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
- 100 % Risikoübernahme durch die KfW
- die KfW verlangt von der Hausbank keine Risikoprüfung
- Max. Kreditbetrag: bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019 pro Unternehmensgruppe
- Maximal 300.000 Euro pro Unternehmensgruppe bis einschließlich 10 Beschäftigte beim antragstellenden Unternehmen.
- Maximal 500.000 Euro pro Unternehmensgruppe mit mehr als 10 bis einschließlich 50 Beschäftigten beim antragstellenden Unternehmen.
- Maximal 800.000 Euro pro Unternehmensgruppe mit mehr als 50 Beschäftigten beim antragstellenden Unternehmen.
- Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung, 2 Jahre keine Tilgung
- Voraussetzung: Sie haben im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt (bzw. seit Sie am Markt aktiv sind, falls der Zeitraum kürzer ist)
Zum Schnellkredit
- Für Anschaffungen und laufende Kosten
Reduzierter Zinssatz von 1,00 bis 2,12 % p.a.
Bis zu 90 % des Bankenrisikos übernimmt die KfW
Kleinere und große Kreditbeträge – bis zu 100 Mio. Euro
Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung sowie 2 Jahre keine Tilgung
Sie sind durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten und benötigen einen Kredit?
Bis zum 30.06.2021 können Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel abschließen.
- Wenn Ihr Unternehmen mindestens 3 Jahre am Markt aktiv ist bzw. 2 Jahresabschlüsse vorweisen kann, können Sie für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) kleinere oder auch große Kreditbeträge bis zu 100 Mio. Euro beantragen. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf
- 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
- das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
- den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
- 50 % der Gesamtverschuldung oder 30 % der Bilanzsumme der Unternehmensgruppe bei Krediten über 25 Mio. Euro.
- Hierbei übernimmt die KfW einen Teil des Risikos Ihrer Bank. Das erhöht Ihre Chance, eine Kreditzusage zu erhalten.
- Für große Unternehmen bis zu 80 % Risikoübernahme
- Für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 90 % Risikoübernahme
KfW-Programm für ERP
Für kleine und junge Unternehmen, die nicht vom KfW-Schnellkredit umfasst sind und industrieller Mittelstand mit bis zu 500 Mitarbeitern.
L-Bank
Beratung
Für eigenständige Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro bzw. mit einer Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro. Der geförderte Tagessatz beträgt 1.000 netto, d.h. das Unternehmen muss die Umsatzsteuer selber tragen. Der Landeszuschuss liegt bei 100 Prozent (Vollfinanzierung). Die Antragstellung folgt direkt bei den unten genannten Beratungsorganisationen.Die Beratung erfolgt durch das RKW Baden-Württemberg,
Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Mittelstand und Handwerk (BWHM), DEHOGA Baden-Württemberg und den
Handelsverband Baden-Württemberg (HBW/UBH).