Bürgerservice

Wochenmarkt



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Team
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Verfahrensablauf

Sofern Sie am Wochenmarkt der Gemeindes Grenzach-Wyhlen teilnehmen möchten, senden Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung an das Bürgerbüro der Gemeinde Grenzach-Wyhlen.

Möchte sich ein Martbeschicker für den Wochenmarkt bewerben, kann formlos ein Antrag mit den Angaben des Warensortiments und der erforderlichen Standgröße (Meterzahl) bei der Marktleitung gestellt werden.

Das Team des Bürgerbüros steht Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

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Kosten/Leistung

Gebühren sind in der Wochenmarkt Gebühren-Satzung geregelt.

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Sonstiges

Bei der Zulassung der Marktbeschicker werden insbesondere die Grundsätze der Marktfreiheit und Gleichbehandlung, die erprobte Eignung eines Bewerbers und die Sicherheit und Attraktivität des Angebotes von der Marktleitung berücksichtigt.

Einzelne Kriterien über die Standplätze, den Auf-und Abbau können Sie aus der Wochenmarktsatzung entnehmen. Einzelne anfallende Marktgebühren können über die Wochenmarkt Gebühren-Satzung entnommen werden.

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Rechtsgrundlage

Auf dem Wochenmarkt dürfen nach § 67 Gewerbeordnung Lebensmittel im Sinne des § 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes feilgeboten werden, sowie alkoholische Getränke aus sebstgewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus, der Landwirtschaft, der des Obst- und Gartenbaus, Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei, rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme des größeren Viehs.

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Weitere Hinweise

Die Wochenmärkte beginnen um 8 Uhr und enden um 12:30 Uhr.

Der Wochenmarkt in Grenzach befindet sich „unter den Kastanien“ in der Hauptstraße.

Der Wochenmarkt in Wyhlen befindet sich in der Gartenstraße.

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Satzungen
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Zugehörigkeit zu
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