Bürgerservice

Johannimarkt

Der traditionelle Johanni-Markt findet jährlich am 24. Juni für die Dauer von zwei Tagen in der Hauptstraße in Grenzach-Wyhlen statt. Am ersten Markttag beginnt der Johannimarkt um 09.00 Uhr und endet um 21.00 Uhr, am zweiten Markttag beginnt der Johannimarkt am 09.00 Uhr und endet um 19.00 Uhr. Fällt der Johanni (24.06.) auf einen Samstag oder Sonntag, beginnt die Abhaltung am darauf folgenden Montag.

Der Johannimarkt in Grenzach-Wyhlen besteht seit dem Jahr 1767. Die Gemeinde Grenzach-Wyhlen betreibt diesen Markt als öffentliche Einrichtung.

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Mitarbeiter
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Verfahrensablauf

Sofern Sie am Johannimarkt in Grenzach-Wyhlen teilnehmen möchten, senden Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung an das Ordnungsamt der Gemeinde Grenzach-Wyhlen. Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn diese bis zum 15.03. jeden Jahres eingegangen sind. Bewerbungen die nach dem Stichtag eingehen, können nicht mehr berücksichtig werden.

Möchte sich ein Marktbeschicker für den Johannimarkt bewerben, kann formlos ein Antrag mit der Angabe des Verkaufsprodukts und der erforderlichen Standgröße(Meteranzahl) bei der Marktleitung gestellt werden.

Die Marktmeisterin, Frau Scarpinato steht Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

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Kosten/Leistung

Die Gebühren sind in der Johannimarktgebühren-Satzung geregelt.

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Sonstiges

Bei der Zulassung der Marktbeschicker werden insbesondere die Grundsätze der Marktfreiheit und Gleichbehandlung, die erprobte Eignung eines Bewerbers und die Sicherheit und Attraktivität des Angebotes von der Marktleitung berücksichtigt.

Einzelne Kriterien über die Zulassung, Standplätze, den Auf- und Abbau können Sie aus der Satzung über den Johannimarkt entnehmen. Einzelne anfallende Marktgebühren können über die Johannimarktgebührensatzung entnommen werden.

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Rechtsgrundlage

Auf dem Johannimarkt dürfen nach § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung Waren aller Art feilgeboten werden wie z. B. Gewürze, Süss-, Stahl- und Lederwaren, sowie Textilien und Schmuck.

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Satzungen
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Zugehörigkeit zu
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