Bürgerservice

Personalausweis - vorläufigen Personalausweis beantragen

Einen vorläufigen Personalausweis können Sie beantragen, wenn Sie

  • dringend einen Ausweis benötigen und
  • keinen gültigen Reisepass besitzen.

Er wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt und gilt höchstens drei Monate.

Hinweis: Der vorläufige Personalausweis enthält keinen Chip. Daher ist die Online-Ausweisfunktion damit nicht möglich und die Erfassung der Fingerabdrücke nicht erforderlich.

Sie müssen ihn spätestens bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückgeben.

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Team
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zuständige Stelle

Ein vorläufiger Personalausweis kann nur von inländischen Personalausweisbehörden ausgestellt werden. Zuständig ist die Personalausweisbehörde, in deren Bezirk Sie mit Ihrer Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Ihrer Hauptwohnung, gemeldet sind.
Bei Wohnungslosen und Strafgefangenen ist die Personalausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.

Personalausweisbehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die für diese als Personalausweisbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist.

Eine Ausstellung von vorläufigen Personalausweisen durch die Auslandvertretungen ist nicht möglich.

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Voraussetzungen
  • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Sie brauchen sofort ein Ausweisdokument und besitzen keinen gültigen Reisepass.
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Verfahrensablauf

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich bei der Personalausweisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und glaubhaft machen, dass Sie sofort einen Ausweis benötigen.
Den vorläufigen und den neuen Personalausweis können Sie auch gleichzeitig beantragen.

Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen beide Elternteile den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
Kinder und Jugendliche, für die die Antragstellung erfolgt, müssen immer persönlich erscheinen, da die zuständige Stelle ihre Identität prüfen muss. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.

Die Personalausweisbehörde stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis sofort aus.

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Erforderliche Unterlagen

Für die Antragstellung sind dieselben Nachweise wie beim Antrag auf einen neuen Personalausweis erforderlich.

Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen nötig sein, um eine Eilbedürftigkeit glaubhaft zu machen.

Hinweis: Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

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Frist/Dauer

keine

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Bearbeitungsdauer

sofort

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Kosten/Leistung
  • EUR 10,00
  • EUR 13,00 Zuschlag, wenn
    • die Personalausweisbehörde Ihren Antrag außerhalb der behördlichen Dienstzeit bearbeitet oder
    • eine nicht zuständige Personalausweisbehörde das Dokument ausstellt
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Sonstiges

Den vorläufigen Personalausweis müssen Sie spätestens beim Empfang des neuen Personalausweises abgeben.

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Rechtsgrundlage

Personalausweisgesetz (PAuswG)

  • § 1Ausweispflicht)
  • § 3 (PAuswG) Vorläufiger Personalausweis
  • § 6 (PAuswG) Gültigkeit
  • § 7 (PAuswG) Sachliche Zuständigkeit
  • § 8 (PAuswG) Örtliche Zuständigkeit
  • § 9 (PAuswG) Ausstellung des Ausweises
  • § 27 (PAuswG) Pflichten des Ausweisinhabers

§ 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) (Gebühren für Ausweise)

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Weitere Hinweise
Link zum SMS-Service abholbereiter Ausweise

Hinweis für Deutsche im Ausland

Ab 01. Januar 2013 sind für die Personalausweisangelegenheiten im Ausland die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen zuständig. Ab diesem Zeitpunkt können Ausweisbehörden im Inland als unzuständige Behörde nach § 8 Abs. 4 Personalausweisgesetz nur noch tätig werden, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Die Vorlage eines Nachweises, wie zum Beispiel Flug- oder Bahnreservierung ist zwingend notwendig. Die Gebühr wird in diesem Fall nach § 1 Abs. 3 Personalausweisgebührenverordnung zusätzlich zu den normalen Gebühren in Höhe von 22,80 Euro unter 24 Jahren und 28,80 Euro ab 24 Jahren um 13 Euro angehoben.

Die bisher geforderten Unterlagen zur Ausstellung eines neuen Personalausweises für im Ausland lebende Deutsche bleiben bestehen.

- bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Lichtbild (nach deutschen Anforderungen und nicht älter als ein halbes Jahr)
- eine aktuelle Wohnsitzbescheinigung (nicht älter als drei Monate/Ausländerausweis ist nicht ausreichend)
- Abmeldung des letzten deutschen Wohnsitzes
- Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde im Original
- bei Antragstellern unter 16 Jahren bedarf es der Zustimmung beider Erziehungsberechtigten
- unter 24 Jahren kostet der Personalausweis 22,80 €
- über 24 Jahren kostet der Personalausweis 28,80 €

Vor Ort werden jeweils Kopien der Originale gefertigt.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine Antragstellung nur möglich ist, wenn bei der Beantragung alle Unterlagen im Original vorliegen.

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Zugehörigkeit zu
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