Bürgerservice

Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Ihr Hund muss bei der Namensänderung nicht mit dabei sein.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
Heirat
Scheidung
Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
^
zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes

^
Voraussetzungen

Ihr Name hat sich geändert.

^
Verfahrensablauf

Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

^
Erforderliche Unterlagen

keine

^
Frist/Dauer

keine

^
Kosten/Leistung

keine

^
Sonstiges

keine

^
Rechtsgrundlage

keine

^
Zugehörigkeit zu
Direkt nach oben