Bürgerservice

Ausweisdokumente für Deutsche im Ausland

Für die Ausstellung von Personalausweisen oder Reisepässen für Deutsche, die im Ausland leben, sind grundsätzlich die jeweiligen deutschen Auslandsvertretungen vor Ort zuständig.

Wenn nachweislich ein wichtiger Grund besteht, kann auch von der Gemeinde Grenzach-Wyhlen ein Ausweisdokument ausgestellt werden. Vor der Ausstellung neuer Ausweisdokumente muss bei der zuständigen Auslandsvertretung eine Unbedenklichkeitsbestätigung angefordert werden. Hierdurch kann es bei der Bearbeitung zu Zeitverzögerungen kommen.

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Team
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Voraussetzungen
  • Sie sind Deutsche/r, die/der im Ausland lebt
  • nachweislich wichtiger Grund
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Verfahrensablauf
  • Wegen des hohen Bearbeitungsaufwands wird ein Antrag nur nach vorheriger Terminvereinbarung bei der zuständigen Stelle entgegengenommen.
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Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragsstellung im Bürgerbüro oder einer Ortsverwaltung sind folgende Unterlagen im Original mitzubringen:

  • bisheriger Personalausweis und/oder Reisepass
  • Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde
  • ggf. Heiratsurkunde / Auszug aus dem Familienbuch
  • ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit
  • Abmeldebestätigung vom letzten Wohnort in Deutschland
  • Aktuelle Wohnsitzbestätigung (nicht älter als 3 Monate)
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als ein Jahr)
  • Sofern für ein Kind unter 16 Jahren ein Personalausweis beantragt wird, benötigen wir zusätzlich folgende Unterlagen:
  • Zustimmungserklärung der erziehungsberechtigten Elternteile bzw. Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil
  • Pass oder Personalausweis der Eltern
  • ggf. Abmeldebestätigung der Eltern vom letzten Wohnort in Deutschland
  • In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Urkunden und Dokumente notwendig sein.
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Kosten/Leistung
  • Personalausweis für antragstellende Person ab 24 Jahren: 67 EUR (37 EUR + 30 EUR wegen Nichtzuständigkeit)
  • Personalausweis für antragstellende Person unter 24 Jahren: 52,80 EUR (22,80 EUR + 30 EUR wegen Nichtzuständigkeit)
  • Reisepass für antragstellende Person ab 24 Jahren: 120 EUR (doppelte Passgebühr wegen Nichtzuständigkeit)
  • Reisepass für antragstellende Person unter 24 Jahren: 75 EUR (doppelte Passgebühr wegen Nichtzuständigkeit)
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Zugehörigkeit zu
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