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Informationen zur Grundsteuerreform


Im Januar erhalten alle Grundstücksbesitzer in Grenzach-Wyhlen ihren neuen Grundsteuerbescheid. Dieser basiert erstmals auf dem Landesgrundsteuergesetz (LGrStG). Aufgrund der Modifizierung des Bodenwertmodells ergeben sich neue Berechnungsgrundlagen basierend auf der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert der Kommune. Der neue Grundsteuerbetrag berechnet sich demnach aus dem Grundsteuerwert, der Steuermesszahl und dem Hebesatz der Gemeinde. Im Wesentlichen sollte es aufgrund der sogenannten "Aufkommensneutralität" nicht zu einer Erhöhung der Grundsteuer kommen, jedoch kann dies aufgrund von individuellen Voraussetzungen nicht flächendeckend garantiert werden.

Für die Festsetzung von Grundsteuerwert bzw. Grundsteuermessbetrag ist das jeweilige Finanzamt zuständig, daher können Widersprüche auch nur direkt und in Schriftform an das Finanzamt gerichtet werden. Die Gemeinde selbst legt nur den Hebesatz fest und erhebt die konkret festgesetzte Jahresgrundsteuer. Bitte beachten Sie dazu: Bis zu einem Widerspruch an zuständiger Stelle bleibt der Steuerbescheid gültig. Für Fragen bei den die Gemeinde betreffenden Themen hat der Fachbereich Finanzen eine Hotline eingerichtet, welche unter Tel. 07624-32414 erreichbar ist. Eine Anfrage per e-Mail ist an grundsteuer(at)grenzach-wyhlen.de möglich.

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