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Aktuelle Informationen zum Gehölzrückschnitt


Wenn im Frühling die Bäume austreiben, erwachsen daraus auch die vielfältigsten Konflikte rund um die Grünflächen und -anlagen der Gemeinde. Ob Verschattung von Gärten, Verschmutzung von Dachrinnen oder PV-Anlagen mit Laub oder sonstige Beeinträchtigungen, für das Zurückschneiden von städtischen Bäumen und Sträuchern sowie die Nutzung kommunalen Grunds gibt es eindeutige Regelungen beruhend auf rechtlichen Grundlagen.

Die Gemeinde ist bemüht, für Probleme rund um das Thema gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern für beide Seiten zufriedenstellende Lösungen zu finden, weist aber auch darauf hin, dass illegale Handlungen strafrechtliche Konsequenzen haben. Denn neben dem teilweise massiven Eingriff in Natur- und Artenschutz gehen die Schäden zu Lasten der Gemeinde und somit auch der Allgemeinheit.

Ein nicht fachgerecht durchgeführter Rückschnitt sowie Kappungen werden nicht durchgeführt! Mit einer ausführlichen Übersicht im Gemeindeblatt am 24. März und auf der Homepage der Gemeinde unter www.grenzach-wyhlen.de/gehoelzrueckschnitt informiert die Verwaltung über gesetzliche Regelungen sowie Konsequenzen bei Nichteinhaltung, gibt Tipps zur Entsorgung und bietet Unterstützung im Einzelfall an. Der Schutz der Vegetationsflächen und des Baumbestands in der Gemeinde kommt am Ende allen Bürgerinnen und Bürgern zu Gute.

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