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Hinweis des Ordnungsamtes: Schutzstreifen – was ist das denn?


Aufgrund den vorhandenen Schutzstreifen entlang der B 34 sowie entlang der Emil-Barell-Straße und der Köchlinstraße möchte das Ordnungsamt Grenzach-Wyhlen nochmals über die Schutzstreifen informieren.

Der Schutzstreifen, auch bekannt als Radschutzstreifen oder Fahrradschutzstreifen, ist ein Bereich der Fahrbahn, welcher durch eine gestrichelte Leitlinie und zusätzliche Fahrradsymbole zum Schutz der Radfahrer abgegrenzt wird.

Getreu dem Motto „Sehen und gesehen werden“ gelten folgende Regeln rundum das Thema Schutzstreifen, welche jeder Verkehrsteilnehmer kennen sollte:

  • Wer ein Fahrzeug führt, darf Leitlinien nicht überfahren, wenn dadurch der Verkehr gefährdet wird
  • Fahrzeugführer dürfen den auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutz für den Radverkehr (Schutzstreifen) nur bei Bedarf überfahren, insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden
  • Halten und Parken auf dem Schutzstreifen ist nicht erlaubt
  • Geisterfahren ist für Radfahrer auf den Schutzstreifen verboten. Zulässig ist nur die   Benutzung in Fahrtrichtung

Was haben wir davon?

Schutzstreifen machen den Radfahrer sichtbar und dadurch wird deren Sicherheit auf der Fahrbahn verbessert. Zudem können die Radfahrer zügiger fahren als auf gemeinsamen Geh- und Radwegen und Fußgänger werden nicht gefährdet. Durch die gezielte Abtrennung zwischen dem Bereich für Radfahrer und dem Bereich des Kfz-Verkehrs, führt dies zu mehr Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme.

Wer darf den Schutzstreifen befahren?

Da die Führung des Radverkehrs in Form der Schutzstreifen verbindlich ist, muss dieser von allen Radfahrern genutzt werden.

Ausnahme: Kinder müssen gemäß der Straßenverkehrsordnung bis zum 8. Lebensjahr auf dem Gehweg fahren. Kindern bis zum 10. Lebensjahr ist es freigestellt, ob sie den Gehweg oder den Schutzstreifen befahren. Ab dem 11. Lebensjahr müssen auch Kinder den Schutzstreifen nutzen.

Quelle: AGFK Baden-Württemberg, StVO

Bürgermeisteramt Grenzach-Wyhlen

- Amt für öffentliche Ordnung

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