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Räum- und Streupflicht der Straßenanlieger


Wegen der anstehenden Wintermonate möchten wir auf die Räum- und Streupflicht hinweisen.

  • Aufgrund der „Streupflicht-Satzung“ der Gemeinde Grenzach-Wyhlen sind die Straßenanlieger/innen zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (und sonstiger nachfolgend aufgeführter Flächen) verpflichtet. Die genannte Streupflicht-Satzung kann auf der gemeindeeigenen Homepage nachgelesen werden.
  • Straßenanlieger/innen sind aufgrund der oben genannten Satzung die Eigentümer und Besitzer (zum Beispiel Mieter und Pächter) von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben.
  • Gehwege sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmete Flächen. Falls keine Gehwege vorhanden sind, sind entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von einem Meter zu räumen bzw. zu streuen. Den Gehwegen gleichzusetzen sind Fußwege und Staffelwege (Verbindungswege); d.h. hier liegt die Räum- und Streupflicht auch bei den Anliegern/Anliegerinnen.
  • Der Umfang des Schneeräumens beschränkt sich darauf, Schnee oder auftauendes Eis zu räumen, damit die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet und insbesondere Begegnungsverkehr möglich ist. Der Schnee ist am Rande der Fahrbahn/Gehweg aufzuhäufen. Die immer wieder festzustellende Unsitte, den Schnee wieder auf die bereits geräumte Straße zu werfen ist nicht erlaubt und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet wird.
  • Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. Dieses ausgebrachte Material muss nach dem Ende der Wintermonate von den Anwohnern wieder entfernt werden.
  • Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist verboten. Bei Eisglätte ist an Steilstrecken ausnahmsweise das Streuen von Salz gestattet. Wir bitten Sie, in diesen Fällen den Einsatz von Salz so gering wie möglich zu halten.
  • Die Gehwege müssen von montags bis freitags bis 07.00 Uhr, samstags bis 08:00 Uhr und sonn- und feiertags bis 09.00 Uhr geräumt und gestreut sein; bei Bedarf ist dies unverzüglich zu wiederholen. Die Pflicht endet um 21.00 Uhr.

Allgemeine Hinweise

Die Straßen „Buttenhalde“ und „Schützenstraße“ haben auf der Südseite „Seitenstreifen“, die farblich von der Fahrbahn abgetrennt sind.

Hier handelt es sich um keinen Gehweg im üblichen Sinn, sondern um einen Teil der Straße. Aufgrund der Streupflichtsatzung sind daher nicht nur die südlichen, sondern auch die nördlichen Anlieger zur Räumung und Streuung verpflichtet.

Bitte stellen Sie in den Wintermonaten Ihre Fahrzeuge so ab, dass die Räumfahrzeuge ohne Behinderung durchkommen. Ein Räumfahrzeug benötigt eine Mindestdurchfahrtsbreite von mindestens 3,10 m.

Entfernen Sie bitte die in die Fahrbahn hineinragenden Äste, die durch Schnee oder Eis in den Lichtraum der öffentlichen Verkehrswege gedrückt werden. Nicht selten werden Räum- und Streufahrzeuge beschädigt oder sogar an der Weiterfahrt behindert.

Die Gemeinde hat nach dem Straßengesetz für Baden-Württemberg die Aufgabe, im Rahmen des Zumutbaren die Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage bei Schneefall zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Es ist aber in der Praxis unmöglich, alle Straßen bei plötzlichem Schneefall oder Eisglätte zur gleichen Zeit verkehrsgerecht zu halten.

Die Gemeinde will auch in diesem Jahr mit einer verminderten Salzstreuung wieder einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Ein weiterer Schritt dazu wird die vorbeugende Streuung sein. Diese wird in einigen Teilbereichen der Gemeinde diesen Winter durchgeführt. Sackgassen und kleine Wohnstraßen werden erst ab einer Schneehöhe von ca. 15 cm geräumt und gestreut. Salz wird nur noch an gefährlichen Kreuzungen und an Steilstrecken eingesetzt.

In der Zeit von 21.30 Uhr bis ca. 04.00 Uhr wird nicht geräumt und gestreut.

Wir bitten um Verständnis, wenn es je nach Intensität der Witterungsbedingungen zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann.

Unsere Mitarbeiter/innen geben ihr Bestes, können aber nicht gleichzeitig überall sein.

Gemeinde Grenzach-Wyhlen

Amt für öffentliche Ordnung und das Team vom Winterdienst

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