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Grundsteuer - die Reform ist gestartet

Pressemitteilung des Finanzamts Lörrach

Das Verfahren zur neuen Grundsteuer ist gestartet. In den vergangenen Wochen wurden ca. 120.000 Infobriefe an die Bürgerinnen und Bürger im Bezirk des Finanzamts Lörrach verschickt. Weitere ca. 20.000 Briefe im Bereich der Land- und Forstwirtschaft folgen im Oktober.

Der Nachfragebedarf der Bevölkerung zu den verschiedensten Problemen ist derzeit dementsprechend hoch. Insbesondere die Nachfrage nach Papier-Vordrucken wirft Probleme auf.

Das Finanzamt weist zunächst ausdrücklich darauf hin, dass eine Erklärungsabgabe in Papier-Form statt per Elster (www.elster.de) die absolute Ausnahme darstellt und kraft gesetzlicher Regelung einer vorherigen sogenannten „Härtefallprüfung“ bedarf.

Die Erklärungsabgabe per Elster bietet aber vor allem sowohl für die Bürgerinnen und Bürger wie auch für die Finanzverwaltung erhebliche Vorteile. Gerade die mittlerweile im Elster-Portal nach Aufruf des Grundsteuer-Formulars verfügbare „Ausfüllanleitung“  erleichtert die Erklärungsabgabe für die Anwender ganz erheblich. Dazu müssen die Grundstückseigentümer nicht zwingend einen eigenen Elster-Zugang verwenden, sondern können auch auf den Zugang eines nahen Angehörigen zurückgreifen. Wer aufgrund der Grundsteuer einen Elster-Zugang einrichtet, kann diesen auch zukünftig komfortabel z.B. für die Einkommensteuererklärung nutzen.

Die wichtigsten Eintragungsdaten finden die Bürgerinnen und Bürger auf dem Informationsschreiben selbst (z.B. EW-Aktenzeichen) und unter www.gutachterausschuesse-bw.de (z.B. Grundstücksgröße oder Bodenrichtwert).

Für weitere Fragen steht Ihnen die zentrale Homepage zur Grundsteuerreform  www.grundsteuer-bw.de zur Verfügung.

Daneben hat das Finanzamt Lörrach verschiedene Telefon-Hotlines eingerichtet:

Bei fachlichen Fragen:

07621 1678 – 195

Bei technischen Fragen zum Elster-Zugang (z.B. bei Registrierung):

07621 1678 –389, –405, –387 oder –388

Außerdem können Fragen über das Kontaktformular https://Kontakt.fv-bwl.de  gestellt werden.

Sollten temporär Probleme bestehen, wie etwa am vergangenen Wochenende aufgrund einer Funktionsstörung des Elster-Portals, ist auch zu beachten, dass die Erklärung erst spätestens bis 31.10.2022 einzureichen ist.

Der Besuch der Infothek der Finanzämter ist weiterhin nur mit Terminvereinbarung möglich. Aufgrund der hohen Nachfrage an Terminen zur Prüfung, ob die Abgabe in Papierform erfolgen kann („Härtefallprüfung“), wird das Finanzamt Lörrach ab dem 18.07.2022 Sondersprechnachmittage anbieten. Diese sind immer Montags- und Dienstagsnachmittags jeweils von 13:00 bis 15:30 Uhr. Eine Terminvereinbarung ist hier nicht nötig.

Der Service an diesen beiden Nachmittagen beschränkt sich ausschließlich auf die Prüfung, ob die Abgabe der Grundsteuererklärung in Papierform erfolgen kann und auf die Ausgabe der dafür benötigten Vordrucke. Andere Anliegen können an diesen Nachmittagen aus organisatorischen Gründen nicht bearbeitet werden.

Bürgerinnen und Bürger können den vollen Service der Infothek zu den regulären Öffnungszeiten in Anspruch nehmen, wenn sie vorab einen Termin beim Finanzamt Lörrach buchen.

Termine können entweder über die Homepage des Finanzamts Lörrach vereinbart werden oder über die Termin-Hotline (07621-1678 329).

Die allgemeinen Öffnungszeiten des Finanzamts sind: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und am Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr.

Finanzamt Lörrach
 Amtsleitung

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