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Omikron-Variante: Alarmstufe II bleibt bestehen


AB MITTWOCH GELTEN NEUE CORONA-REGELN

Baden-Württemberg verlängert aus Sorge um die Corona-Variante Omikron die Alarmstufe II bis 1. Februar, obwohl aufgrund der Unterschreitung der relevanten Schwellenwerden eigentlich Lockerunen angestanden hätten. Die geltenden Maßnahmen werden damit für weitere drei Wochen eingefroren:

  • Die 2G-Plus-Regelung in der Gastronomie, bei öffentlichen Veranstaltungen und in Kultureinrichtungen bleibt weiter bestehen, mit den Ausnahmen für Geboosterte und frisch Geimpfte sowie Genesene.
  • Zudem führt Baden-Württemberg für Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen ein, also etwa beim Einkaufen oder in der Gastronomie. Dies gilt jedoch nicht für den öffentlichen Verkehr und in Arbeits- und Betriebsstätten. Hier haben weiter die vom Bund gesetzten Regeln Bestand, die eine medinische Maske vorsehen.
  • Die Sperrzeit für die Gastronomie gilt nun von 22:30 Uhr bis 6 Uhr.
  • Die neue Verordnung verkürzt außerdem die Quarantäne.

Für Infizierte bedeutet das:

  • Positiv getestete Personen/Infizierte können die Absonderung (ohne vorherige Freitestung) nun einheitlich nach zehn Tagen beenden.
  • Ab Tag 7 der Absonderung ist eine Freitestung mit PCR- oder Antigentest möglich.
  • Für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen etc. gilt: Wiederbetreten der Arbeitsstätte erst ab Tag 7 mit negativem PCR-Test sowie nach 48 Stunden Symptomfreiheit.

Für Kontaktpersonen gilt:

  • Ohne Freitestung: ebenfalls zehn Tage Absonderung
  • Ab Tag 7 Freitestung ebenfalls möglich
  • Für Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen ist Freitestung bereits ab Tag 5 möglich
  • Frisch genesene oder frisch geimpfte Personen (bis maximal drei Monate nach Infektion bzw. Impfung) sowie Personen mit Auffrischungsimpfung sind von der Pflicht zur Absonderung befreit.

Gute Nachrichten für Kinder und Jugendliche: Schülerausweise gelten weiter als Testnachweis. Die Landesregierung verlängert die Regelung, dass Schülerausweise als Testnachweis über den 1. Februar hinaus gelten und kommt damit einer zentralen Forderung der kommnalen Ebene zum Wohle der Kinder und Jugendlichen nach. Auch nichtgeimpfte Jugendliche haben damit noch die Möglichkeit, ohne weitere Testung Zutritt zu Bereichen zu bekommen, in denen 3G, 2G oder 2G+ gilt.

Hier gibt es detaillierte Informationen zu den aktuellen Änderungen:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/regeln-der-alarmstufe-ii-bleiben-bestehen/

Die aktuelle Corona-Verordnung ist unter folgendem Link zu finden:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

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