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Umsetzung der Testpflicht in den Gemeindekindergärten


Die baden-württembergische Landesregierung hat entschieden, ab 10. Januar 2022 auch in den Kitas in Baden-Württemberg alle Kinder drei Mal pro Woche verpflichtend zu testen.

Das Thema Testungen in Kindergärten war im Krisenstab der Gemeinde und auf Wunsch einiger Eltern bereits diskutiert worden, hatte aber bisher keine rechtliche Grundlage wie etwa die Testungen an Schulen.

Gleich nach Bekanntgabe der Testpflicht durch die Landesregierung hat die Gemeinde 10.000 sogenannte Lollitests bestellt, um sicherzustellen, dass die Tests zum Jahresanfang 2022 verfügbar sind.

Die Lollittests fanden bereits bei den Testungen Anwendung, die schon bisher nach einem Infektionsfall in einer Gruppe vor dem Wiedereintritt in die Kita vorgebeben waren und sind gerade bei jüngeren Kindern sehr gut anzuwenden.

Weitere Informationen zur Umsetzung der Testpflicht finden Sie hier:

Anschreiben Bürgermeister Testung Kitas

Ausführliche Zusammenfassungen Testung Kitas

Organisatorische Details Umsetzung Testpflicht

Vorlage Eigenbescheinigung

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