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Neue Corona-Verordnung - Weitere Öffnungsschritte geplant


Die Landesregierung hat am Freitag eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht, die ab Samstag, 15. Mai gilt. Diese sieht für Landkreis mit einer 7-Tage-Inzidenz <100 weitere Öffnungsschritte vor. Dies betrifft insbesondere folgende Bereiche:

  • Öffnung der Innen- und Außengastronomie zwischen 6 und 21 Uhr
  • kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen außen mit bis zu 20 Personen
  • Kulturveranstaltungen außen bis 100 Personen
  • Öffnung von Galerien, Museen und Zoos
  • Touristische Übernachtungen in Hotels, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen
  • Öffnung von Freibädern
  • VHS-Kurse und Musikschul-Betrieb

Voraussetzung für die Öffnung ist, neben Hygienemaßnahmen und Kontaknachverfolgung, das Vorliegen eines tagesaktuellen Coronatest (bei Kinder ab 6 Jahre) bzw. ein Nachweis einer vollständigen Impfung oder einer überstandenen Corona-Infektion.

Im Landkreis Lörrach gilt derzeit Öffnungsstufe 1, allerdings liegt die aktuelle Inzidenz wieder leicht über 100, so dass die Öffnungen auf sehr fragil sind.

Wenn die 7-Tage-Inzidenz sinkt, sind in frühestens 14 Tagen weitere Öffnungen möglich.

Die neue Corona-Verordnung wurde dieses Mal komplett überarbeitet und enthält eine Vielzahl neuer Regelungen. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Regelungen. Die gesamte Corona-Verordnung ist auf unserer Homepage zu finden unter www.grenzach-wyhlen.de/corona.

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