Neue Corona-Verordnung - Weitere Öffnungsschritte geplant
Die Landesregierung hat am Freitag eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht, die ab Samstag, 15. Mai gilt. Diese sieht für Landkreis mit einer 7-Tage-Inzidenz <100 weitere Öffnungsschritte vor. Dies betrifft insbesondere folgende Bereiche:
- Öffnung der Innen- und Außengastronomie zwischen 6 und 21 Uhr
- kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen außen mit bis zu 20 Personen
- Kulturveranstaltungen außen bis 100 Personen
- Öffnung von Galerien, Museen und Zoos
- Touristische Übernachtungen in Hotels, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen
- Öffnung von Freibädern
- VHS-Kurse und Musikschul-Betrieb
Voraussetzung für die Öffnung ist, neben Hygienemaßnahmen und Kontaknachverfolgung, das Vorliegen eines tagesaktuellen Coronatest (bei Kinder ab 6 Jahre) bzw. ein Nachweis einer vollständigen Impfung oder einer überstandenen Corona-Infektion.
Im Landkreis Lörrach gilt derzeit Öffnungsstufe 1, allerdings liegt die aktuelle Inzidenz wieder leicht über 100, so dass die Öffnungen auf sehr fragil sind.
Wenn die 7-Tage-Inzidenz sinkt, sind in frühestens 14 Tagen weitere Öffnungen möglich.
Die neue Corona-Verordnung wurde dieses Mal komplett überarbeitet und enthält eine Vielzahl neuer Regelungen. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Regelungen. Die gesamte Corona-Verordnung ist auf unserer Homepage zu finden unter www.grenzach-wyhlen.de/corona.