Aktualisierung der Abwassersatzung - Hotline erneut eingerichtet
Bereits mit der Änderung der Abwassersatzung der Gemeinde Grenzach-Wyhlen zum 01.01.2000 wird im Abwassergebührenbescheid zwischen Schmutz- und Niederschlagswasser unterschieden.
Um die Abwassergebühren weiterhin rechtssicher zu erheben, hat sich die Gemeinde Grenzach-Wyhlen für eine Satzungsänderung zum 01.01.2022 entschieden. Die Änderung ermöglicht eine detailliertere Aufschlüsselung der überbauten und befestigten Flächen mittels weiterer Versiegelungsfaktoren.
Die Gemeinde Grenzach-Wyhlen hat zum Zwecke der Ermittlung der Flächen der einzelnen Grundstücke eine Befliegung vornehmen lassen. Aus den Befliegungsdaten ergeben sich die bebauten Flächen (= überbaute Flächen = Dachflächen) sowie die befestigten Bodenflächen der einzelnen Grundstücke. Auf Basis dieser Daten werden jedem Gebührenschuldner Selbstauskunftsunterlagen zur Ermittlung der gebührenrelevanten Versiegelungsflächen seines Grundstücks zur Verfügung gestellt. Bedeutsam ist zunächst die Überprüfung der Korrektheit der ermittelten Flächen sowie deren etwaige Ergänzung oder Berichtigung. Hiernach ist die Angabe der an die Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossenen versiegelten Grundstücksflächen und ihrer Beläge (z.B. Pflaster, Rasengittersteine) vorzunehmen.
Die Selbstauskunftsunterlagen bestehen aus:
• Anschreiben (1-fach, 2 Seiten)
• Lageplan mit Kennzeichnung der überbauten und befestigten Bodenflächen des Grundstückes (2-fach, mindestens 1 Seite)
• Berechnungsbogen mit Angabe der einzelnen überbauten / befestigten Bodenflächen in m² (gerundet) und der Abfrage, ob von den einzelnen Flächen Niederschlagswasser der Kanalisation zugeführt wird. Die Grundstückseigentümer werden gebeten, mitzuteilen, mit welchen der im Einzelnen angegebenen Beläge (s. dazu Berechnungsbogen) die einzelnen Flächen versehen sind bzw. ob eine Regenwassernutzungsanlage oder Retentionsanlage nachgeschaltet ist (2-fach, mindestens 1 Seite)
• Ausfüllhilfe (1-fach, 1 Seite).
Die einzelnen Flächenbeläge sind aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses vom 18.11.2019 abhängig vom Grad ihrer Wasserdurchlässigkeit mit unterschiedlichen Gewichtungsfaktorenversehen worden. Die gewählte Differenzierung orientiert sich an einem aktuellen Satzungsvorschlag des Gemeindetages Baden-Württemberg.
Die Bürger sind zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Angabe der erbetenen Auskünfte nach dem Kommunalabgabengesetz i.V.m. der Abgabenordnung verpflichtet. Unterbleibt diese Mitwirkung, wird daran im Wege des Einzelanschreibens nochmals erinnert.
Unterbleibt die Auskunft auch danach, erfolgt eine Schätzung auf Basis der durch die Befliegung ermittelten überbauten Flächen und der befestigten Bodenflächen mit der Annahme vollständiger Einleitung.
Sollten Sie noch keine Selbstaufkunftsunterlagen Unterlagen bekommen haben, gehen Ihnen diese zeitnah zu.
Da die Möglichkeit einer persönlichen Beratung zum Zeitpunkt der Festlegung der nachstehenden Termine nicht abzusehen war, wurde für Fragen und praktische Hilfestellung bei der Ermittlung der Flächenangaben bzw. beim Ausfüllen der Unterlagen für die Zeit von
Montag, den 03.05. bis Freitag, den 14.05.2021
eine Hotline mit der Energiedienst AG, dem betreuenden Büro Schneider & Zajontz sowie der Gemeindeverwaltung eingerichtet. Die Hotline ist unter der
Telefonnummer 07623 / 92-1264
zu folgenden Tageszeiten zu erreichen:
Montag: 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag: 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr