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Notwendige Baumfällarbeiten nach Prüfung der Baumbestände


Nach geltender Rechtsprechung sind Städte und Kommunen dazu verpflichtet, alle Bäume auf öffentlichen Grundstücken regelmäßig zu kontrollieren, um drohende Gefahren für Dritte zu erkennen und zur Schadensvermeidung die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen durchzuführen. In Grenzach-Wyhlen werden daher regelmäßig durch einen externen Baumsachverständigen Kontrollen am Baumbestand der Gemeinde durchgeführt. Beim Kontrollgang in diesem Jahr wurden wieder einige Bäume im Ort als nicht mehr verkehrssicher bzw. gefährlich eingestuft und müssen daher gefällt werden.
 
Die Maßnahmen betreffen in Grenzach mehrere Weißdorn in der Schulstraße und beim Friedhof sowie zwei Linden an der B34-Bushaltestelle Hornrain. In Wyhlen handelt es sich um die Blutbuche auf dem Areal Kinderhaus sowie eine Säulenhainbuche in der Rheinstraße. Auch auf dem Friedhofsareal ist eventuell eine Fällung nötig, weitere Bäume werden noch geprüft. Wenn möglich sollen alle gefällten Bäume standortgerecht ersetzt und außerdem neue adäquate Standorte geschaffen werden.
 
Die Gärtnerei der Gemeinde, die seit 30 Jahren mit der Fachfirma zusammenarbeitet und entsprechend große Erfahrung mitbringt, ist darum bemüht, auch bereits beschädigte Bäume wenn möglich zu erhalten. Nach einer notwendigen Fällung wird darauf geachtet, bei der Neuanpflanzung auf eine große Artenvielfalt und eine zukunftsorientierte Pflanzenauswahl zurückzugreifen.
 
Im jährlichen Haushalt wurden dafür wieder die entsprechenden finanziellen Mittel eingestellt, zudem gibt es seit vergangenem Jahr ein zusätzliches jährliches Budget von 20.000 Euro für innerörtliche Baumpflanzungen, um in den bebauten Ortsteilen zusätzliche Bäume zu pflanzen und versiegelte Flächen mit Grünbereichen zu gestalten. Diese Maßnahme ist Teil des Klimaschutzkonzeptes der Gemeinde Grenzach-Wyhlen und soll darüber hinaus das Ortsbild attraktiver verschönern.
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