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Landratsamt Lörrach erlässt weitere Allgemeinverfügung


Aufgrund der anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen im Landkreis hat das Landratsamt eine weitere Allgemeinverfügung erlassen. Ab morgen, Samstag, 21. November, gilt eine erweiterte Maskenpflicht im Landkreis Lörrach als Schutzmaßnahme gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus.

Die neue Allgemeinverfügung ersetzt die Version vom 29. Oktober und gilt vorerst bis zum 30. November. Den kompletten Wortlaut finden Sie auf unserer Homepage unter www.grenzach-wyhlen.de/corona/regelungen.
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