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Rückkehr zum Regelbetrieb in Grundschulen - Elternbrief der Gemeinde


Die Landesregierung hat ab dem 29. Juni die Rückkehr in den Regelbetrieb für Grundschulen beschlossen. In einem aktuellen Elternbrief informiert die Gemeindeverwaltung über die Rückkehr zum Regelbetrieb, die Erhebung der Gebühren für die Schülerbetreuung sowie die Fortsetzung der Notbetreuung an den weiterführenden Schulen.

Das gestern beschlossene Konzept der Landesregierung sieht folgende Eckpunkte vor:
  • Grundlage des Unterrichts ist der Bildungsplan mit dem Fokus auf das Kerncurriculum.
  • Eine Schwerpunktsetzung bezüglich der Inhalte ist möglich.
  • Es findet im laufenden Schuljahr kein Unterricht mehr in Sport und Musik statt.
  • Bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 findet keine schriftliche Leistungsfeststellung statt.
  • Unterrichtsbeginn und Pausen sind weiterhin zeitversetzt einzuplanen.
  • Die Aufnahme des Regelbetriebes unter Pandemiebedingungen orientiert sich an der Kontingentstundentafel der Schule.
  • Der Stundenplan soll für alle Beteiligten verlässlich sein.
  • Die Kinder haben täglich Präsenzunterricht.
  • Eine Rhythmisierung des Unterrichts einschließlich einer täglichen Bewegungszeit ist bewusst einzuplanen.
  • Es ist auf eine möglichst konstante Klassenzusammensetzung zu achten.
  • Die Notbetreuung entfällt.
  • Die nun beschlossenen Regelungen gelten bis zum Ende dieses Schuljahres.
Bitte beachten Sie: Die Rückkehr in den Regelbetrieb ab dem 29. Juni 2020 betrifft nur die Grundschulen. Für die Realschule und das Lise-Meitner-Gymnasium bleibt das aktuell gültige hybride Modell aus Präsenzunterricht in der Einrichtung und Lernen zuhause bestehen. Die Notbetreuung für die Klassenstufen 5 bis 7 wird daher an den weiterführenden Schulen fortgesetzt.

Den ausführlichen Elternbrief finden Sie unter folgendem Link:

Elternbrief Rückkehr zum Regelbetrieb Grundschulen
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