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Verunreinigungen durch Pferdekot im öffentlichen Verkehrsraum


In letzter Zeit häufen sich beim Ordnungsamt wieder die Klagen über Belästigungen durch Pferdeäpfel im öffentlichen Verkehrsraum. Hierfür haben wir Verständnis und appellieren deshalb an alle Pferdebesitzer und Reiter, die Hinterlassenschaften der Pferde vor fremden Vorgärten, Haus- und Hofgrundstücken oder auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen wieder zu entfernen! Dies würde das Zusammenleben zwischen Menschen und Tieren in der Gemeinschaft erleichtern und sollte allein aus Rücksicht auf die Mitmenschen selbstverständlich sein.
 
Eine entsprechende Rechtsgrundlage findet sich in § 32 der Straßenverkehrsordnung (StVO), wonach Halter und Führer von Pferden dafür sorgen müssen, dass ihre Tiere öffentliche Straßen und öffentliche Anlagen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen und die Halter selbst zur unverzüglichen Beseitigung eingetretener Verunreinigungen verpflichtet sind. Problematisch sind die Verunreinigungen durch Pferdemist deshalb, da die auftretenden relativ großflächigen Verunreinigungen, zumal in Verbindung mit Regen – die Straßen zu gefährlichen Rutschbahnen machen können. 
 
Nehmen Pferd und Reiter am Straßenverkehr teil, so gelten die für den gesamten Straßenverkehr einheitlich feststehenden Verkehrsregeln und Anordnungen. Daher machen wir weiterhin darauf aufmerksam, dass auf öffentlichen Straßen grundsätzlich auf der rechten Seite zu reiten ist und dass allgemeine Verkehrsschilder auch von Reitern beachtet werden müssen. Dies schließt auch ein, dass Geh- oder Radwege nicht benutzt werden dürfen.
 
Vielen Dank für die zukünftige Beachtung und Erledigung.
 
 Bürgermeisteramt Grenzach-Wyhlen
-Amt für öffentliche Ordnung-
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