Nachricht

Wiederaufnahme des Schulbetriebs und Ausweitung der Notbetreuung


Am späten Montagabend hat die Gemeindeverwaltung neue Informationen der Landesregierung zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs und zur Ausweitung der Notbetreuung erhalten.

Die wesentlichen Inhalte finden Sie in der nachfolgenden Zusammenfassung. Sobald uns alle erforderlichen Informationen vorliegen, wird es auch einen Elternbrief geben.

Wiederaufnahme des Schulbetriebs: Ab Montag, 4. Mai 2020 beginnt der Unterricht für die Klassenstufen 9 und 10 der Werkrealschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen sowie an Gymnasien für die Abiturjahrgänge 2020 und 2021.
Die Klassenstufen 4 der Grundschulen starten ihren Betrieb an einem noch von der Landesregierung festzulegenden Tag zwischen dem 11. und 25. Mai 2020.
Der Betrieb aller anderen Klassenstufen bleibt nach der gestrigen Aussage der Landesregierung bis einschließlich 15. Juni 2020 untersagt.

Ausweitung der Notbetreuung: Derzeit gibt es an Schulen eine Notbetreuung. Diese wird bis Ende dieser Woche fortgesetzt und dann ab dem 27. April erweitert: Die Notbetreuung wird auf Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 ausgeweitet.
Zudem werden die Kriterien für die Notbetreuung ausgeweitet. Zukünftig haben auch Eltern und Alleinerziehende, die außerhalb der Wohnung eine präsenzpflichte berufliche Tätigkeit wahrnehmen von ihrem Arbeitgeber unabkömmlich gestellt werden und daher an der Betreuung gehindert sind, Anspruch auf das Angebot. Voraussetzung ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers und eine Erklärung, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.

Die maximale Größe der Notbetreuungsgruppen liegt bei der Hälfte des für Regelklassen der jeweiligen Schulart maßgeblichen Klassenteilers. Sollte es zu Kapazitätsengpässen bei den Notbetreuungsplätzen kommen, sind vorrangig Schülerinnen und Schüler aufzunehmen, bei denen einer der Erziehungsberechtigten oder der oder die Alleinerziehende im Bereich kritischer Infrastruktur arbeitet, für die der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe feststellt, dass die Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung des Kindeswohls erforderlich ist oder die im Haushalt einer bzw. eines Alleinerziehenden leben.
 
Aufgrund der Ausweitung der Notbetreuung arbeiten wir derzeit an einem Online-Anmeldeformular auf der Gemeindehomepage, auf dem sich die Familien anmelden können.
 
Direkt nach oben