Nachricht

Illegale Müllentsorgung an Altkleidercontainern


Seit der durch die Verbreitung des Corona-Virus notwendig gewordenen Schließung der Recyclinghöfe stellen die Gemeindeverwaltung sowie die Betreiber von Altkleidercontainern an den aufgestellten Containern ein erhöhtes Aufkommen an Müll jeglicher Art fest. Unter anderem wurden hier in letzter Zeit auch Grünabfälle, Elektroschrott, gelbe Säcke und sonstiger Hausmüll auf bequeme Art entsorgt.
 
Für die Entsorgung in Altkleidercontainern gilt grundsätzlich, dass diese nur so lange befüllt werden dürfen, wie in den Containern Platz zur Verfügung steht. Das Ablegen von Müllsäcken neben den Containern ist nicht gestattet. Zudem dürfen in den Containern nur Kleidung sowie andere Textilien, zum Beispiel Bettwäsche, entsorgt werden.
 
Abgesehen davon, dass dies kein schönes Bild abgibt, liegt hier auch ein rechtswidriges Verhalten vor: Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass es sich dabei um illegale Müllentsorgung handelt, die mit einem Bußgeld bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann. Sie ruft daher alle Bürgerinnen und Bürger zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem eigenen Müll auf und bittet im Sinne der Allgemeinheit eindringlich darum, generell von der illegalen Entsorgung von Hausmüll abzusehen.
 
Wie die Abfallwirtschaft mitgeteilt hat, werden zum 20. April voraussichtlich die Entsorgungseinrichtungen des Landkreises mit Einschränkungen wieder geöffnet, jedoch kann es aufgrund von Zugangsbeschränkungen zu längeren Wartezeiten kommen. Darum wird darum gebeten, Entsorgungseinrichtungen nur in notwendigen Fällen zu nutzen.
Direkt nach oben