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April-Abbuchung der Beiträge für Kita- und Schülerbetreuung wird ausgesetzt


Die Schließung der Kindergärten, Krippen und Schulen stellt für die Familien in Grenzach-Wyhlen eine Belastung dar, da die Betreuung der Kinder, häufig neben einer Berufstätigkeit beider Elternteile, organisiert werden muss.

Zudem sind viele Familien von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie, etwa durch Kurzarbeit, betroffen. In dieser besonderen Situation möchte die Gemeindeverwaltung die Familien unterstützen und hat sich daher entschieden, den Beitragseinzug im April 2020 für alle Kindergärten und Krippen auszusetzen.

Dies gilt für die gemeindeeigenen Einrichtungen, aber auch für die kirchlichen und freien Träger. Außerdem werden wir keine Gebühren für die Schülerbetreuung sowie für die Mittagessenverpflegung einziehen. Diese Entscheidung gilt zudem für alle Kinder, unabhängig davon, ob eine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde.

So möchte die Gemeinde Eltern, die in systemkritischen Bereichen arbeiten, für ihren Einsatz in dieser außergewöhnlichen Zeit danken. Zum anderen wird die Notbetreuung gegenüber der regulären Öffnungszeit in der Regel nur in begrenztem Umfang genutzt. Die Mittagessen in der Notbetreuung werden nach Verbrauch abgerechnet.

Eltern, die am Lastschrift-Einzugsverfahren teilnehmen, müssen nichts weiter unternehmen. Die Gemeinde wird einfach den Einzug für April 2020 nicht durchführen. Falls ein Dauerauftrag eingerichtet wurde, sollte die Überweisung ausgesetzt werden.

Den Elternbrief mit detaillierten Informationen finden Sie hier zum Download.
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