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Verkehrssicherung durch Schneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen


Vor Beginn der nächsten Vegetationsphase möchten wir die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten von Grundstücken darauf hinweisen, dass die entlang der Gehwege der Straße stehenden Hecken, Sträucher und Bäume deren Äste und Zweige in die Straßen- oder Gehwegraum hineinragen im Interesse der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen zurück zuschneiden sind.
 
Dabei müssen folgende Maße eingehalten werden:
 
- an Straßen dürfen bis zu einer Höhe von 4 m Äste nicht in die Fahrbahn ragen
- über der gesamten Fahrbahn muss ein Lichtraumprofil von 4,5 m frei bleiben
- an Radwegen dürfen bis zu einer Höhe von 2,5 m, an Fußwegen bis zu 2,3 m
  Anpflanzungen nicht hereinragen
- Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden
- Anpflanzungen sind bis auf die Grundstücksgrenze zurück zuschneiden.
 
Die Straßenbeleuchtung kann nur dann ihren Zweck erfüllen, wenn die Straßenlampe freisteht und nicht durch Sträucher und hervorragende Äste verdeckt wird. Prüfen Sie einmal die Ausleuchtung im Bereich Ihres Grundstücks.
 
Weiterhin möchten wir auf die Verpflichtung der Anlieger zur Beseitigung des Unkrauts auf den Gehwegen gemäß der Regelung in der Räum- und Streusatzung hinweisen.
 
 Gemeinde Grenzach-Wyhlen
-Amt für öffentliche Ordnung-
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