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Entwicklung "Löwen-Areal“ - Informationen zum aktuellen Stand


In der Gemeinderatssitzung am Dienstag präsentierte der neue Eigentümer des Grenzacher Löwen-Areals im nichtöffentlichen Teil sein Nutzungskonzept und einen ersten Gestaltungsvorschlag. „Auf diese Weise sollten die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte die Möglichkeit bekommen, zu einem sehr frühen Projektzeitpunkt ihre Rückmeldungen und Vorschläge einzubringen, damit diese in die weitere Planungen des Investors einfließen“, erklärt Bürgermeister Tobias Benz.

Dieser weiterentwickelte Vorentwurf sollte dann in einer der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzungen sowie einer zusätzlichen Bürgerinformation präsentiert werden und Grundlage für den weiteren Planungsprozess sein. Da nun die ersten Planungen des Investors vorab in der Presse veröffentlicht wurden, informiert die Gemeindeverwaltung zur Vermeidung von Missverständnissen über den aktuellen Stand.

„Das Nutzungskonzept, das im Rahmen des Förderprogramms des Landes Baden-Württemberg die Schaffung von sozial gefördertem Wohnraum 30 Prozent unterhalb örtlichen Vergleichsmiete vorsieht, bewerten Verwaltung und Gemeinderat grundsätzlich positiv“, führt Bürgermeister Tobias Benz aus. Auf diese Weise werde dringend benötigter bezahlbarer Mietwohnraum für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnberechtigungsschein geschaffen. Der Anspruch für einen Wohnberechtigungsschein bestehe übrigens bis in mittlere Einkommensschichten hinein. Hier bestehe dringender Bedarf in Grenzach-Wyhlen.

Das Löwen-Areal liegt im historischen Ortskern von Grenzach und damit in einem städtebaulich sensiblen Bereich. Positiv bewerten Verwaltung und Gemeinderat, dass sich der Investor, wie von der Verwaltung bei den Vorgesprächen angeregt, für ein Satteldach entschieden hat. Auch eine Nachverdichtung sei auf dem zentral gelegenen Areal grundsätzlich wünschenswert. „Das Projekt muss sich aber in der architektonischen Gestaltung sowie im Grad der Verdichtung an die Umgebung anpassen“, schreibt die Gemeindeverwaltung in einer Presseerklärung. Nach der Vorstellung der ersten Planungen des Investors im Gemeinderat gab es zahlreiche Rückmeldungen aus dem Gremium hinsichtlich architektonischer Fassadengestaltung, Gebäudehöhen, Abstandsflächen und Stellplätzen. „Diese werden nun vom Investor eingearbeitet. Sobald ein abgestimmter Entwurf vorliegt, wird er der Öffentlichkeit präsentiert“, erläutert Benz.

An den zum jetzigen Stadium vorliegenden Plänen gebe es aus Sicht von Gemeinderat und Verwaltung noch Änderungsbedarf. Der Bürgermeister zeigt sich aber zuversichtlich, im Dialog mit dem Investor eine gute und ansprechende Lösung zu finden. Für die Realisierung des Projektes müsse der Bebauungsplan angepasst werden. „Wir schlagen einen sogenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplan vor, mit dem, im Gegensatz zu einem reinen Angebotsbebauungsplan, detailliert auch die architektonische Gestaltung und die Nutzung definiert werden können“, so Benz.

Die Gemeindeverwaltung informiert noch einmal, dass nach dem Brand im Dezember 2017 das Landratsamt Lörrach die Denkmaleigenschaft des nördlichen, weitgehend zerstörten Gebäudeteils aufgehoben habe. Hier liege bereits eine rechtskräftige Abrissgenehmigung vor, auf die Gemeinde keinen Einfluss habe. Für das an der B34 stehende, stark durch den Brand in Mitleidenschaft gezogene frühere Gasthausgebäude habe kein Denkmalschutz bestanden, so dass der Eigentümer dieses nach erfolgter Genehmigung durch das Landratsamt abreißen könne. Positiv bewertet die Gemeinde das Ziel des Investors, Teile des historischen Gewölbekellers sowie einzelne Bauteile zu erhalten und in die Neuplanung zu integrieren.
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