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Volksbegehren „Rettet die Bienen“ - Liste im Bürgerbüro


In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren Artenschutz - „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“  durchgeführt.
 
Wer das Volksbegehren unterstützen möchte, kann dies im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung tun.  

Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindeverwaltungen, so auch im Bürgerbüro der Gemeinde Grenzach-Wyhlen,  während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und startet am Freitag, den 18. Oktober 2019 und endet am Freitag, den 17. Januar 2020.
 

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