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Pressemitteilung der Gemeinden Grenzach-Wyhlen, Muttenz und Riehen sowie des BUND Landesverband BW und der Baugenossenschaft Grenzach-Wyhlen


Klage gegen den Sanierungsplan für den BASF-Teil der Kesslergrube
Mündliche Verhandlung am 07.08.2019


In der Kesslergrube wurden – u.a. von Rechtsvorgängern der BASF - Abfälle aus der Chemieindustrie eingelagert. Proben haben eine teilweise sehr hohe toxische Belastung der Altablagerung mit einem Gesamtvolumen von 310.000 m3 festgestellt.
Der Sanierungsplan der BASF für ihren Teil der Kesslergrube („Geigy-Grube“) sieht trotzdem nur Spundwände und Grundwasserpumpen vor, während die Giftstoffe im benachbarten Roche-Teil der Kesslergrube derzeit erfolgreich ausgehoben und dauerhaft unschädlich gemacht, also wirklich „entsorgt“ werden. Der Sanierungsplan der BASF wurde aber vom Landratsamt Lörrach genehmigt und vom Regierungspräsidium Freiburg im Widerspruchsverfahren bestätigt.
Dagegen haben die Gemeinden Grenzach-Wyhlen, Riehen und Muttenz, der BUND Landesverband BW und die Baugenossenschaft Grenzach-Wyhlen im Oktober 2017 Klage erhoben, um eine echte und nachhaltige Sanierung zu erreichen. Diese Klage wird am 07.08.2019 um 10 h im Haus der Begegnung in Grenzach vor der 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg verhandelt.
Ergebnis der fast 100seitigen Klagebegründung, die die auf Umweltrecht spezialisierte Freiburger Kanzlei Sparwasser & Heilshorn vorlegte: Der von BASF entwickelte und vom Land Baden-Württemberg bestätigte Plan weist gravierende rechtliche Mängel auf, die Landratsamt und BASF auch im bisherigen Verfahren nicht widerlegen konnten:
  • Der genehmigte Sanierungsplan wirkt nicht nachhaltig.
  • Seine Datengrundlage ist mangelhaft.
  • Er schützt das Grundwasser nicht hinreichend.
  • Eine weitere und noch gefährlichere Ausbreitung von Schadstoffen ist nicht auszuschließen.
  • Sie könnten sogar die Trinkwasserversorgung erreichen.

Bürgermeister von Grenzach-Wyhlen Dr. Benz: „Wir wollen erreichen, dass BASF als Rechtsnachfolger von Ciba und Geigy seiner Verantwortung gerecht wird und seinen Teil der Kesslergrube nachhaltig saniert. Sonst müssen am Ende wir, die Gemeinde, oder die Allgemeinheit die monetären und ökologischen Folgen tragen.“ Gemeinsam mit den anderen Klägern kämpfe die Gemeinde für eine nachhaltige und generationengerechte Sanierung der Kesslergrube.
Das auch von der aus formalen Gründen selbst nicht klageberechtigten Bürgerinitiative Zukunftsforum Grenzach-Wyhlen e.V. unterstützte Klageverfahren war notwendig geworden, da BASF nicht bereit war, die Schadstoffe in der Kesslergrube zu beseitigen. Dabei zeigt die Sanierung des anderen Teils der Kesslergrube, die derzeit von Roche durchgeführt wird, dass eine nachhaltige Sanierung tatsächlich und wirtschaftlich möglich ist.
BUND-Landesgeschäftsführerin Frau Pilarsky-Grosch: „Aktuell wird vielerorts über die Generationengerechtigkeit neu diskutiert. Vor diesem Hintergrund ist nicht nachvollziehbar, dass BASF nicht freiwillig eine nachhaltige Lösung anstrebt, sondern – vom Land genehmigt – hochtoxische Schadstoffe gleichsam mumifizieren und ihre Beseitigung nachfolgenden Generationen überlassen will.“
„Die Schweizer Gemeinden Riehen und Muttenz haben sich den Klagen angeschlossen, da wir die Trinkwasserversorgung unserer Gemeinden durch die unmittelbar am Rhein liegende Altlast langfristig bedroht sehen.“, so Gemeindepräsident Wilde.

Im Einzelnen:

1. Unzulässige Belastung nachfolgender Generationen
Ein Hauptmangel der Genehmigung: Das Landratsamt legt seiner Bewertung nur die nächsten fünfzig Jahre zugrunde, obgleich die Schadstoffe zum Teil noch Jahrtausende wirksam bleiben. Zu Unrecht, wie die Freiburger Rechtsanwälte Prof. Dr. Sparwasser und Dr. Neusüß ausgearbeitet haben: Nach dem Bundesbodenschutzgesetz sind Altlasten dauerhaft, langfristig und nachhaltig zu sanieren. Weder dauerhaft noch nachhaltig ist es, die kostenintensive Beseitigung der Schadstoffe auf kommende Generationen – und damit die Allgemeinheit – zu verschieben, wie dies aber der Plan vorsieht: Die hochgiftigen Schadstoffe in der Altlast werden sich in den nächsten fünfzig Jahren nicht merklich abbauen. Durchrostende Fässer und giftige Abbauprodukte werden das Problem sogar noch verschärfen.

2. Entscheidung ins Blaue
Bei der Bewertung verstößt das Landratsamt gegen klare rechtliche Vorgaben (der Bundesbodenschutzverordnung): Wer Schadstoffe nicht beseitigen will, sondern eine Deponie nur sichert, muss den Inhalt der Deponie kennen, um verbleibende Gefahren abzuschätzen. Selbst die dem Landratsamt vorliegenden Gutachten stellen eine hohe Giftigkeit und große Schadstoffvielfalt fest. Es wurden – gerade im „Hotspot“ Geigy-Grube – nur wenige Proben gezogen. Selbst diese wurden nicht, wie erforderlich, mit nach dem Stand der Technik verfügbaren Verfahren untersucht. Dabei ist das Potential möglicher und wahrscheinlicher Belastungen, u.a. mit Dioxinen und Furanen, erheblich. Ohne genaue Kenntnis der Schadstoffe lassen sich verbleibende Risiken, etwa infolge von Erdbeben oder Undichtigkeiten der Sicherung, gar nicht verantwortlich abschätzen. Auch die hydrogeologischen Verhältnisse sind im Bereich des BASF-Teils nicht hinlänglich bekannt, sondern werden nur abgeschätzt. Ob die geplanten Pumpen ausreichen, um einen Austritt von Schadstoffen in die Umgebung zu verhindern, ist daher ungewiss.

3. Keine Einkapselung – nur ein „Hut“ im (Grund-)Wasser
Die von BASF und Landratsamt behauptete Einkapselung ist tatsächlich gar nicht vorgesehen – die Kesslergrube erhält nur einen nach unten offenen „Hut“. Eine Einkapselung bedarf aber – nach Wortsinn wie nach den Regeln der Technik –einer Abdichtung nach unten. Eine dafür - als Ersatz für die technisch gar nicht mögliche menschengemachte Abdichtung auch nach unten - erforderliche geologische Barriere fehlt aber, wie alle Gutachten übereinstimmend feststellen. Vielmehr steht die Altlast weiterhin im Grundwasser und zugleich im hydraulischen Kontakt mit dem Rhein. Folge: Die Ausbreitung der Schadstoffe in Grundwasser und Rhein wird allenfalls durch Abpumpen verhindert. Das ist rechtlich keine Sicherung, sondern nur eine (vorläufige) Schutzmaßnahme – und nur als letztes Mittel zulässig, wenn alles andere nicht geht. Das Beispiel der benachbarten Roche-Grube zeigt aber: Eine Beseitigung der Schadstoffe - durch Auskoffern und Behandeln - ist möglich.

4. Dekontamination nicht teurer
Die geplante „Sanierung“ ist zwar billiger als ein Totalaushub, aber nur für BASF. Tatsächlich geht der genehmigte Plan davon aus, dass alle Einrichtungen – wie Dichtwand und Pumpen – alle fünfzig Jahre erneuert werden müssen. Die ersten fünfzig Jahre zahlt dies wohl noch die BASF. Wer aber zahlt in den nachfolgenden Jahrhunderten die immer wieder erforderlichen neuen Mauern und Pumpwerke und Betriebskosten? Wohl die Allgemeinheit oder die Gemeinde – und zwar voraussichtlich mehr, als der Totalaushub oder andere – gar nicht erst untersuchte – Verfahren zur Schadstoffbeseitigung jetzt kosten. Genau dies will das Bundesboden- schutzgesetz verhindern: Eine ökologische und ökonomische Anleihe der BASF bei zukünftigen Generationen!
Die Zusammenfassung der Klagebegründung finden Sie unter aktuelle Projekte/Kesslergrube.
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