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Pressemitteilung Gewerbesteuerserstattung


Pressemitteilung der Gemeinde Grenzach-Wyhlen vom 24.05.2019

Gewerbesteuererstattung nach Abschluss des Verständigungsverfahrens
Im Jahr 2012 erhielt die Gemeinde Grenzach-Wyhlen als Folge einer Betriebsprüfung für den Zeitraum 2004-2011 von einem örtlichen Industriebetrieb eine Gewerbesteuernachzahlung in Höhe von 10,99 Mio. Euro. Diese Zahlung wurde aber unter Vorbehalt geleistet, da sie Teil eines sogenannten Verständigungsverfahrens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und verschiedenen anderen Ländern war. Die Gemeinde musste die Gewerbesteuernachzahlung aber annehmen. Es bestand das Risiko, dass die Gemeinde die Nachzahlung, ganz oder anteilig, nach Abschluss des Verfahrens wieder zurückbezahlen muss, zusätzlich verzinst mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Zinssatz von 6 Prozent pro Jahr. Nach dem alten kameralen Haushaltsrecht hätte 2012 zur Abbildung dieses Rückzahlungsrisikos eine Rücklage gebildet werden können. Dies unterblieb aber leider. Ende 2017 gab es nach Abschluss einer weiteren Betriebsprüfung bei dem Industriebetrieb eine zweite, zu 96% unsichere, Gewerbesteuernachzahlung an die Gemeinde in Höhe von 7,1 Mio. Euro, welche Teil von neuen Verständigungsverfahren ist. In der Folge beschäftigten sich Verwaltung und Gemeinderat intensiv mit der Thematik.

In dem neuen doppischen Rechnungswesen, dem Neuen Kommunalen Haushaltsrecht (NKHR), haben Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg ein Wahlrecht, in der Bilanz eine Rückstellung für drohende Gewerbesteuerrückzahlungen zu bilden. „Im Rahmen des Vorsichtsprinzips haben wir dem Gemeinderat vorgeschlagen, das Rückzahlungsrisiko in der Bilanz abzubilden und eine Rückstellung in Höhe von 50 Prozent der möglichen Rückzahlungssumme zu bilden und jährlich um die anfallenden Zinsen anzupassen“, erklären Bürgermeister Tobias Benz und Kämmerer Marco Prinzbach. Da zu diesem Zeitpunkt die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2013 noch nicht aufgestellt war, wurde eine Rückstellung für das Gesamtrisiko, also beider Gewerbesteuernachzahlungen, gebildet. Außerdem wurden die Mittel der 2017 erfolgten Nachzahlung als Deckungsreserve für einen möglichen Rückzahlungsfall geblockt. „Diese Vorsorgestrategie zahlt sich nun aus“, betont die Gemeindeverwaltung in ihrer Pressemitteilung.
Die Gemeinde Grenzach-Wyhlen ist bei internationalen Verständigungsverfahren zwischen Staaten nicht selbst Partei.

Aufgrund der langen Dauer der Verfahren wirkt sich der im aktuellen Niedrigzinsumfeld sehr hohe Zinssatz von 6 Prozent pro Jahr schwerwiegend aus. Aufgrund dieses Zinssatzes erhöhte sich das gesamte Rückzahlungsrisiko der Gemeinde pro Jahr um rund eine Million Euro. Zum Stand Ende 2018 betrug das Rückzahlungsrisiko, also die Summe aus drohender Gewerbesteuerrückerstattung und Zinsen, 25,6 Mio. Euro.
Die Verwaltung hat den Gemeinderat und die Öffentlichkeit regelmäßig über das Rückzahlungsrisiko und den aktuellen Verfahrensstand informiert. Zudem wurde sie in dieser Sache auch selbst aktiv:  „Wir haben in verschiedenen Initiativen beim Land und Bund auf die Problematik und die Folgen des Rückzahlungsrisikos für die Gemeinde Grenzach-Wyhlen hingewiesen und um Unterstützung gebeten“, betont Bürgermeister Benz. Auch fand eine enge Abstimmung mit anderen von der Thematik betroffenen Kommunen statt.  Die Antworten auf die Schreiben seien teilweise ernüchternd gewesen. Da der Staat in Summe von den hohen, gesetzlich festgeschriebenen Nachzahlungszinsen profitiert, gebe es keinen Anreiz, daran etwas zu ändern. Beim Bundesverfassungsgericht sind derzeit mehrere Verfahren bezüglich der Zinshöhe anhängig. Der Ausgang ist offen.

Im April 2019 erhielt die Gemeinde nun die Rückmeldung, dass in den Verständigungsverfahren, die die Jahre 2004-2011 betreffen, nun ein Ergebnis vorliegen würde und das Industrieunternehmen diesem auch zugestimmt habe. Über diese Entwicklung wurde der Gemeinderat unverzüglich informiert. Anfang Mai kam nun der Steuerbescheid des Finanzamtes. Der Gemeinderat wurde darüber ausführlich in der Sitzung am 21. Mai informiert. Insgesamt muss die Gemeinde Gewerbesteuer für die Jahre 2004 bis 2011 in Höhe von 3,76 Mio. Euro zuzüglich Zinsen von 2,18 Mio. Euro, in Summe also 5,94 Mio. Euro erstatten. Das Rückzahlungsrisiko aus diesem Zeitraum belief sich inklusive Zinsen auf 16 Mio. Euro. „Die Rückerstattung tut weh, hätte aber deutlich schlimmer kommen können. Unterm Strich ist die Gemeinde mit einem blauen Auge davongekommen“, lautet das Fazit. Wichtig sei, dass aufgrund des Zinsrisikos das im Jahr 2012 begonnene Verfahren nun endlich abgeschlossen sei. Das verbleibende Rückzahlungsrisiko aus den noch laufenden Verfahren summiert sich zum 31.03.2019 auf 9,6 Mio. Euro. Wann die noch offenen Verfahren zu einem Abschluss kommen und wie diese ausgehen werden, kann niemand vorhersagen. „Wir fordern von der Politik auf Bundes- und Landesebene wirksame Regelungen, die diese Verständigungsverfahren im Interesse der betroffenen Kommunen beschleunigen und das Zinsrisiko nicht einseitig auf die Städte und Gemeinde abwälzen“, betonen Benz und Prinzbach.

Die Gemeinde Grenzach-Wyhlen hat die Rückzahlung in Höhe der 5,9 Mio. Euro zwischenzeitlich bereits geleistet. Ziel war nach der Information des Gemeinderats, unter Bewahrung des Steuergeheimnisses, die Öffentlichkeit zu informieren. Leider sei der Ausgang des Verständigungsverfahrens von unbekannter Seite vorab an die Presse durchgesteckt worden, was nicht akzeptabel ist.
Über den Mechanismus des kommunalen Finanzausgleichs wird die nun fällig gewordene Rückzahlung für die Gemeinde Folgeeffekte haben. Zum einen wird sich die von der Gemeinde zu leistende Gewerbesteuerumlage im 2. Quartal 2019 um 700.000 Euro verringern. Durch die Systematik des Finanzausgleichs mit diversen Rückkopplungseffekten wird es als Folge der Rückzahlung im Jahr 2021 für die Gemeinde nach heutigem Stand eine Entlastung von 3,16 Mio. Euro geben, 2023 kommt es wiederum zu Mehrbelastungen von 0,9 Mio. Euro. In Summe bringt der Finanzausgleich zeitversetzt somit also eine Entlastung in Höhe von 2,26 Mio. Euro.

„Wir müssen den eingeschlagenen Weg der Haushaltskonsolidierung konsequent weitergehen. Dies bedeutet, alle Ausgaben auf den Prüfstand zu nehmen, Pflichtaufgaben Priorität einzuräumen, sowie die Einnahmeseite durch die regelmäßige Anpassung von Gebühren und Beiträgen ebenfalls im Blick zu haben“, so abschließend Benz und Prinzbach. 
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