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Öffentliche Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit


Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung der
Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (2) BauGB
zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes
„Hauptstraße-Kronacher Straße“ Gemarkung Grenzach
im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB (Verfahren der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2(4)BauGB.

Der Technische Ausschuss der Gemeinde Grenzach-Wyhlen hat am 18.09.2018 in öffentlicher Sitzung die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Hauptstraße-Kronacher Straße“ im Ortsteil Grenzach gem. § 1(3) und (8) i.V. mit 13 a BauGB beschlossen. Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.
Der Inhalt der Änderung ist die Zulassung einer zusätzlichen Baufläche auf dem erweiterten Grundstück Flst.Nr. 2767/1 zwischen der Steingasse und der Straße Buckmatten durch die Verkleinerung der angrenzenden öffentlichen Grünfläche. Ebenfalls soll die öffentlichen Grünfläche (Kinderspielplatz) auf Flst.Nr. 3184 verkleinert und dem tatsächlichen Zustand angepasst werden. Anlass für die Planänderung ist der Umstand, dass das vorhandene Grundstück Flst.Nr. 2767/1 mit einer Größe von 147 m² lediglich mit Garagen bebaut werden kann. Durch die jetzt mögliche Hinzunahme einer Teilfläche von 229 m² von der im Bebau-ungsplan als öffentliche Grünfläche festgesetzten Nachbarschaft soll im Sinne einer sinnvollen Nachverdichtung das so erweiterte Grundstück mit einem Doppelhaus bebaut werden.
Im Zusammenhang mit dieser Änderung bietet es sich an, den Bebauungsplan in der südlichen Nachbarschaft den tatsächlichen Gegebenheiten wie folgt anzupassen: Der Kinderspielplatz am Walter-Wetzel-Weg (Flst.Nr. 3184) wurde mit 100m² um rund 25 m² kleiner realisiert, als der Bebauungsplan ihn festsetzt. Das westliche Restdreieck mit ca. 25 m² wird seit längerem als Privatgarten genutzt. Hier besteht der Wunsch des Gartenbesitzers, diese Fläche von der Gemeinde zu erwerben. Aus diesem Grund muss im Bebauungsplan die öffentliche Grünfläche entsprechend verkleinert werden.
Die Änderungsbereiche sind im folgenden Kartenausschnitt dargestellt.
siehe Anlage
 
Der Technische Ausschuss der Gemeinde Grenzach-Wyhlen hat am 18.09.2018 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Hauptstraße-Kronacher Straße“ gebilligt und beschlossen gem. § 3 (2) BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Gleichzeitig wurde beschlossen die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB anzuhören.
Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Hauptstraße-Kronacher Straße“ in der Fassung vom 28.08.2018 liegt mit Begründung
vom 15. Oktober 2018 bis einschließlich 16. November 2018
beim Bauamt im Rathaus der Gemeinde in Grenzach-Wyhlen, Rheinfelder Straße 19, 79639 Grenzach-Wyhlen, Zimmer 2.04 während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.


Während dieser Auslegungsfrist können bei der Gemeindeverwaltung Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.

Grenzach-Wyhlen, den 05. Oktober 2018           

Dr. Tobias Benz, Bürgermeister
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