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Allgemeinverfügung des Landratsamtes Lörrach zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern


Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen noch bis Ende September untersagt

Weiterhin niedrige Pegelstände erfordern Verlängerung der Allgemeinverfügung des Landratsamts

Landkreis Lörrach. Das Landratsamt als Untere Wasserbehörde verlängert die bestehende Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern bis Ende September. Grund sind die anhaltend niedrigen Wasserstände in den Gewässern des Landkreises. Die prognostizierten Niederschlagsmengen werden nicht ausreichend sein, die Situation kurzfristig zu verbessern.

Aus allen Bächen, Flüssen und Seen im gesamten Landkreis Lörrach darf damit weiterhin kein Wasser mehr entnommen werden. Das Verbot gilt auch für die mit wasserrechtlicher Erlaubnis zugelassenen Oberflächenwasserentnahmen und betrifft damit ebenfalls Land- und Forstwirtschaft sowie Kühl- und Brauchwassernutzung.

Mit der Maßnahme sollen die Tiere und Pflanzen in den Gewässern vor einem weiteren Absenken des Wasserstands geschützt werden. Die niedrigen Wasserstände, verbunden mit zum Teil nach wie vor hohen Wassertemperaturen und damit einhergehend geringen Sauerstoffgehalten sind nach wie vor kritisch für Wasserorganismen, insbesondere für bestimmte Fischarten wie Äschen und Forellen.

Die Allgemeinverfügung ist abrufbar unter: www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen.



Allgemeinverfügung


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