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Gestaltungswettbewerb für Häuser


Gestaltungswettbewerb für Gebäude
 
 
Die Gemeinde Grenzach-Wyhlen schreibt in diesem Jahr bereits zum 15. Mal einen Gestaltungswettbewerb für Häuser aus. Sie möchte damit die Gelegenheit schaffen, die vielen positiven Beispiele für gelungene Neubau­ten, Renovierungen von Gebäuden und Gestaltungen von Außenanlagen zu würdigen. Gleichzeitig soll der Wettbewerb ein Anreiz für alle Besitzer sein, das Äußere und die Umgebung ihres Hauses ansprechend zu gestal­ten. Jeder kann so einen wertvollen Beitrag zur Verschönerung unseres Ortsbilds leisten.
 
Die Einzelheiten des Wettbewerbs entnehmen Sie bitte dem beigefügten Text. Vorschläge für den diesjährigen Wettbewerb können eingereicht wer­den bis zum 1. Juni 2018. Vorschläge sind zu richten an die Gemeinde Grenzach-Wyhlen, z. Hd. Herrn Bürgermeister Dr. Tobias Benz, Hauptstraße 10, 79639 Grenzach-Wyhlen.
 
 
 
Dr. Tobias Benz
Bürgermeister
 

Richtlinien
Gestaltungswettbewerb für Häuser
 
 
Die Gemeinde Grenzach-Wyhlen führt jedes Jahr einen Gestaltungswett­bewerb für Gebäude durch. Im Rahmen dieses Wettbewerbs werden drei Ge­bäude prämiert, die sich durch eine besonders gute Gestaltung bzw. Neu­gestaltung ihres Äußeren auszeichnen. 
Entscheidend sind hierbei der Gesamteindruck des Gebäudes sowie seiner Außenflächen und seine positive Wirkung auf seine Umgebung und das Orts­bild insgesamt. Anhaltspunkte für eine gelungene Gestaltung können bei his­torischen Gebäuden eine fachgerechtete Renovierung der Fassade unter der Berücksichtigung der Aspekte des Denkmalschutzes sein. Bei neu errichteten Gebäuden die positive Wirkung auf das bauliche Umfeld. Berücksichtigt wer­den aber auch das Vorhandensein eines attraktiven Blumenschmuckes und eine ansprechende Gestaltung der das Gebäude umgebenden Außen- und Grünflächen. 
Vorschläge für die Prämierung von Gebäuden können von jedermann einge­reicht werden. Auch Gemeinderat und Verwaltung können Vorschläge ma­chen.Die Vorschläge sind jeweils bis zum 1.06. des Jahres einzureichen. Die Ent­scheidung über die Prämierung erfolgt dann bis zum 1.08. des Jahres.
 
Über die Prämierung entscheidet eine Jury, die sich zusammensetzt aus-          Bürgermeister
-          Leiterin des Bauamtes
-          je einem Vertreter der Fraktionen des Gemeinderates
einem Vertreter des Vereins für Heimatgeschichte
einem örtlichen Architekten, der im Wechsel zu bestimmen ist 
5.         Die Eigentümer der prämierten Gebäude erhalten eine Urkunde sowie einen Sachgutschein in Höhe 100,-- €.
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