Der Gemeinderat der Gemeinde Grenzach-Wyhlen hat am 19.03.2024 in öffentlicher Sitzung den Straßennamen „Sodastraße“ für das Flurstück Nr. 2478/95 in Wyhlen beschlossen und die Verwaltung mit der Bekanntgabe der folgenden Widmung beauftragt:
„Die Straße wird gemäß § 2 und § 5 StrG Baden-Württemberg von der Gemeinde als Straßenbaubehörde gemäß § 50 Abs. 3 Ziffer 3 StrG Baden-Württemberg für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Im Sinne des § 3 Abs. 1, Ziffer 3a wird die Straße als Gemeindestraße, sowie gemäß § 3 Abs. 2 Ziffer 2 als Ortsstraße eingestuft.“
Die Sodastraße ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Die Bekanntmachung, kann auch auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.grenzach-wyhlen.de/bekanntmachungen eingesehen werden.
Gemeinde Grenzach-Wyhlen, den 14.06.2024
Dr. Benz
Bürgermeister