Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Solvay – 5. Teiländerung (Wetzel-Areal)“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Grenzach-Wyhlen hat am 23.04.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) beschlossen, den Bebauungsplan “Solvay – 5. Teiländerung (Wetzel-Areal)“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB zusammen mit örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 LBO (Landesbauordnung) aufzustellen.

Dieser Beschluss des Gemeinderats wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 6,2 ha und liegt im Süden der Gemeinde. Maßgebend für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ist der Abgrenzungsplan vom 23.04.2024.

Abgrenzungsplan_23.04.2024.jpg

Ziele und Zwecke der Planung

Im Bereich des Solvay-Areals stehen derzeit viele Entwicklungen durch unterschiedlichste Akteure an. Durch die Erarbeitung eines Städtebaulichen Rahmenplanes soll ein schlüssiges Konzept für das gesamte Areal entwickelt werden, welches die Konzepte und Planungen der unterschiedlichen Akteure zusammenführt und dabei auch die Ideen der Bürgerschaft einbindet. Dazu wurde am 16.11.2023 eine Bürgerwerkstatt in den ehemaligen Betriebsgebäuden der Firma Wetzel durchgeführt. Das Gesamtareal soll nun in Abschnitten entwickelt werden.

Der südliche Abschnitt des Gesamtgebietes, das „Wetzel-Areal“, ist geprägt durch gewerbliche Nutzungen und brachliegende Flächen. Neben einem Landschafts- und Gartenbaubetrieb und mehreren kleineren Gewerbebetrieben befindet sich das ehemalige Firmengelände der Wetzel GmbH, welche den Betrieb auf dem Gelände eingestellt hat, sowie einige bislang ungenutzte Flächen.

Bereits im Jahr 2021 konnten Teilflächen durch die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung im Auftrag der Gemeinde erworben werden. Die Flächen sollen nun entwickelt und anschließend an Gewerbetreibende veräußert werden.

Mit der Entwicklung des Areals sollen brachliegende Gewerbeflächen durch die Kommune aktiviert und Gewerbeflächen für ortsansässige Betriebe geschaffen werden, die Flächenausnutzung erhöht und die Erschließung geordnet werden.

Der bestehende Bebauungsplan „Solvay“ vom 23.07.1985 entspricht in diesem Bereich aufgrund der Neuaufteilung der Flächen und einer Optimierung der Erschließungssituation nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Daher soll der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Solvay – 5. Teiländerung (Wetzel-Areal)“ aufgestellt werden, um die planerischen Überlegungen planungsrechtlich zu sichern. Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.

Der Bebauungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter https://www.grenzach-wyhlen.de/bekanntmachungen eingestellt.

Gemeinde Grenzach-Wyhlen, den 12.07.2024

Dr. Tobias Benz

Bürgermeister

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