Öffentliche Bekanntmachung - Inkrafttreten des Bebauungsplans und der dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften „Neue Ortsmitte Grenzach“

Der Gemeinderat der Gemeinde Grenzach-Wyhlen hat am 26.09.2023 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Neue Ortsmitte Grenzach“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften als jeweils selbstständige Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften treten mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Abgrenzungslageplan Neue Ortsmitte Grenzach BPlan

Der Bebauungsplan (mit textlichen Bauvorschriften und Örtlichen Bauvorschriften, jeweils mit zeichnerischen Festsetzungen, Begründung, Zusammenfassender Erklärung, Umwelt- und Artenschutzbericht, weitere Gutachten) kann während der Dienststunden

Im Rathaus Grenzach-Wyhlen Gewerbestraße 1, 79639 Grenzach-Wyhlen

von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben.

Die Bekanntmachung, kann auch auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.grenzach-wyhlen.de/bekanntmachungen eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Verletzungen folgender Vorschriften nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Grenzach-Wyhlen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht werden:

1.    Verfahrens- und Formvorschriften nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB,

2.    Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB,

3.    Vorschriften des Abwägungsvorgangs nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB,

4.    Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO BW) oder nach Rechtsvorschriften, die auf der GemO BW beruhen.

Darüber hinaus wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 und 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche hingewiesen.

Gemeinde Grenzach-Wyhlen, den 09.08.2024

Dr. Benz

Bürgermeister

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