Öffentliche Bekanntmachung - Veröffentlichung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Winkelmatten“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Grenzach-Wyhlen hat am 23.04.2024 in öffentlicher Sitzung, den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Winkelmatten“ gebilligt und beschlossen, die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Ziele und Zwecke der Planung

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Winkelmatten“ hat zum Ziel, die städtebauliche Ordnung im Ortskern Grenzach zu sichern und die Ansiedlung von Vergnügungsstätten planungsrechtlich zu steuern.

Änderungsbereich der 3. Änderung

Das Plangebiet befindet sich zentral im Ortsteil Wyhlen nördlich der Basler Straße (B34) und umfasst die Grundstücke Flst.-Nr. 3239 (Teil), 3242 (Teil), 3244, 3245 (Teil), 3246 (Teil), 3246/1 (Teil), 3247, 3248, 3249, 3251 und 3252 mit einer Fläche von ca. 0,72 ha. Der sich zentral im Ortsteil Grenzach nördlich der Basler Straße (B34) befindliche Änderungsbereich wird im Wesentlichen begrenzt:

im Norden:     durch die anschließende Bestandsbebauung die im Bebauungsplan „Winkelmatten“ als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt ist, eine öffentliche Grünfläche und die Straße Winkelmatten

im Osten:       durch die Hauptstraße

im Süden:      durch die Basler Straße (B34)

im Westen:     durch die Hebelstraße

Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 23.04.2024. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Abgrenzungsplan_Bekanntmachung_31.05.24.png

Verfahren

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Winkelmatten“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Flächennutzungsplan muss nicht angepasst oder berichtigt werden. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes wird mit der Begründung vom

10. Juni 2024 bis einschließlich 12. Juli 2024

(Veröffentlichungsfrist)

auf der Homepage der Gemeinde unter

https://www.grenzach-wyhlen.de/bekanntmachungen

im Internet veröffentlicht.

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch im provisorischen Rathaus der Gemeinde Grenzach-Wyhlen, Gewerbestraße 1, 79639 Grenzach-Wyhlen, im Eingangsbereich während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Grenzach-Wyhlen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z. B. per E-Mail an eBauleitplanung(at)grenzach-wyhlen.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers (m/w/d) zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Grenzach-Wyhlen, den 31.05.2024

Dr. Tobias Benz

Bürgermeister

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