Der Technische Ausschuss der Gemeinde Grenzach-Wyhlen hat am 19. Januar 2021 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Winkelmatten - 3. Änderung“ auf Gemarkung Grenzach
gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist begrenzt
im Norden: durch die anschließende Bestandsbebauung die im Bebauungsplan “Winkelmatten“ als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt ist, eine öffentliche Grünfläche und die Straße Winkelmatten.
im Osten: durch die Hauptstraße
im Süden: durch die Basler Straße (B 34)
im Westen: durch die Hebelstraße
Für den räumlichen Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes ist der nachstehende Abgrenzungslageplan vom 19. Januar 2021 maßgebend:

Grenzach-Wyhlen, den 12. Februar 2021
Dr. Tobias Benz, Bürgermeister
„Winkelmatten - 3. Änderung“ auf Gemarkung Grenzach
gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist begrenzt
im Norden: durch die anschließende Bestandsbebauung die im Bebauungsplan “Winkelmatten“ als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt ist, eine öffentliche Grünfläche und die Straße Winkelmatten.
im Osten: durch die Hauptstraße
im Süden: durch die Basler Straße (B 34)
im Westen: durch die Hebelstraße
Für den räumlichen Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes ist der nachstehende Abgrenzungslageplan vom 19. Januar 2021 maßgebend:
Grenzach-Wyhlen, den 12. Februar 2021
Dr. Tobias Benz, Bürgermeister