Die Gemeinde Grenzach-Wyhlen ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für grenzach-wyhlen.de und mobil.grenzach-wyhlen.de.
(gemäß Prüfschritt 1.1.1a Alternativtexte für Bedienelemente der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 1.1.1c Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 1.2.1a Alternativen für Audiodateien und stumme Videos der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Die Überschriften-Struktur auf der Webseite wird nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
(gemäß Prüfschritt 1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 1.3.1d Inhalte gegliedert der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 1.3.3a Ohne Bezug auf sensorische Merkmale nutzbar der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 1.4.1a Ohne Farben nutzbar der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 1.4.3a Kontraste von Texten ausreichend der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 2.2.2a Bewegte Inhalte abschaltbar der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 2.4.3a Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 2.4.4a Aussagekräftige Linktexte der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
(gemäß Prüfschritt 4.1.1a Fehlervermeidung wird unterstützt der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt. Folgende Seiten wurden bei der Selbstbewertung exemplarisch geprüft:
Falls die Kommune Grenzach-Wyhlen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle(at)bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für grenzach-wyhlen.de und mobil.grenzach-wyhlen.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Punkte nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.2. Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Barrieren sind aktuell auf grenzach-wyhlen.de noch vorhanden.Alternativtexte für Bedienelemente
Die Alternativtexte für Bedienelemente auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.(gemäß Prüfschritt 1.1.1a Alternativtexte für Bedienelemente der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Alternativtexte für Grafiken und Objekte
Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.(gemäß Prüfschritt 1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken
Die Bilder bei den Topthemen sind Layoutgrafiken. Die Beschreibung der Bilder wird nach und nach entfernt. Die Bildbeschreibung wird dann nicht mehr vorgelesen.(gemäß Prüfschritt 1.1.1c Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Alternativen für Audiodateien und stumme Videos
Für den stummen Imagefilm "Upper Rhine Valley" gibt es keine Alternative. Bei neu produzierten Videos, die von der Gemeinde Grenzach-Wyhlen erstellt werden, wird darauf geachtet eine Alternative anzubieten.(gemäß Prüfschritt 1.2.1a Alternativen für Audiodateien und stumme Videos der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
HTML-Strukturelemente für Überschriften
Die Überschriften auf der Webseite sind in der Regel im gängigen h-Format gekennzeichnet. Die korrekte Reihenfolge der Überschriften wird teilweise aus Layoutgründen nicht eingehalten.Die Überschriften-Struktur auf der Webseite wird nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
(gemäß Prüfschritt 1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Gliederung der Inhalte
Absätze werden nicht anhand von p-Tags gegliedert. Die Lesbarkeit durch Screenreader ist so zwar möglich, allerdings nicht optimal für den Lesefluss. Das verwendete CMS-System ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.(gemäß Prüfschritt 1.3.1d Inhalte gegliedert der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Ohne Bezug auf sensorische Merkmale nutzbar
Auf folgenden Seiten sind die Links nur durch ein Attribut erkennbar. Die Formatierung der Links wird gemäß den Vorgaben der Barrierefreiheit zeitnah überarbeitet.(gemäß Prüfschritt 1.3.3a Ohne Bezug auf sensorische Merkmale nutzbar der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Ohne Farben nutzbar
Auf folgenden Seiten sind die Links nur durch ein Attribut erkennbar. Die Formatierung der Links wird gemäß den Vorgaben der Barrierefreiheit zeitnah überarbeitet.(gemäß Prüfschritt 1.4.1a Ohne Farben nutzbar der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Kontraste von Texten ausreichend
Die Texte auf der Startseite haben teilweise zu wenig Kontrast. Die hellgraue Schriftfarbe hat sowohl auf weißem als auch auf hellblauem Hintergrund zu wenig Kontrast. Die blaue Schriftfarbe hat sowohl auf hellblauem als auch auf hellgrauem Hintergrund zu wenig Kontrast. Die Topthemen sind in Versalien geschrieben. Die Kontraste werden zeitnah überprüft und gemäß den Richtlinien der Barrierefreiheit angepasst.(gemäß Prüfschritt 1.4.3a Kontraste von Texten ausreichend der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Bewegte Inhalte abschaltbar
Die Banneranimation, sowie Slider-Elemente sind aktuell nicht durch den Nutzer abschalt- oder deaktivierbar. Diese Anpassung erfolgt bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Webseite.(gemäß Prüfschritt 2.2.2a Bewegte Inhalte abschaltbar der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung
Die Reihenfolge bei der Tastaturbedienung ist nicht schlüssig und wird daher nicht korrekt vorgelesen. Diese Anpassung erfolgt bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Webseite.(gemäß Prüfschritt 2.4.3a Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Aussagekräftige Linktexte
Die Alternativtexte für Verlinkungen auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.(gemäß Prüfschritt 2.4.4a Aussagekräftige Linktexte der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Korrekte Syntax
In der HTML-Struktur der Webseite liegen Syntax-Fehler vor, welche bei der nächsten Überarbeitung behoben werden.(gemäß Prüfschritt 4.1.1a Fehlervermeidung wird unterstützt der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Leichte Sprache und Videos in Gebärdensprache
Auf das Video und den Text in Leichter Sprache "Erklärung zur Barrierefreiheit" wird aus Ressourcengründen verzichtet. Die Webseite grenzach-wyhlen.de wird ständig weiterentwickelt und bestehende Mängel schrittweise behoben. Die kontinuirliche Anpassung der Inhalte in Leichter Sprache und insbesondere des Videos in Gebärdensprache stehen in einem unverhältnismäßig hohen Aufwand gegenüber dem Nutzen.PDF-Dateien
Die PDF-Dateien auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.Bildergalerien
Bei den Bildergalerien auf der Webseite werden nicht durchgängig Alternativtexte für die Bilder angeboten. Insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien wird aus Ressourcengründen auf die Hinterlegung der Alternativtexte verzichtet.3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 06.11.2020 erstellt.Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt. Folgende Seiten wurden bei der Selbstbewertung exemplarisch geprüft:
- Startseite
- Notrufnummern
- Nahverkehr & Fahrpläne
- Gemeindeportrait
- Gemeindebücherei
- Kinder
- Ausflüge und Sehenswertes
- Wohlfühlen am Rhein
- Wirtschaftsstandort
- Wochenmarkt
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie sind auf grenzach-wyhlen.de auf Inhalte gestoßen:- die schwer zugänglich sind
- die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
- oder die inhaltlich unklar sind
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass dieser Internetauftritt den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an presse(at)grenzach-wyhlen.de wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.Falls die Kommune Grenzach-Wyhlen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle(at)bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.