Baustellenschaufeln vor Absperrgitter

Bekanntmachungen


Bodenrichtwerte

Neue Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022

Der Gutachterausschuss bei der Stadt Rheinfelden (Baden) hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2022 die Bodenrichtwerte gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) zum Stichtag 01. Januar 2022 für die Stadt Rheinfelden (Baden) sowie die Gemeinden Schwörstadt und Grenzach-Wyhlen ermittelt.

Eine tabellarische Übersicht findet sich unter folgendem Link:

Bodenrichtwerte 01.01.2022



Direkt nach oben