Ansprechpartner

  • Rechnungsamtsleiter Herr Schönmüller

    Telefon 0 76 24 / 32-130
    Zimmer Nr. 2.5

    Frau Donath, Liegenschaften

    Telefon 0 76 24 / 32-131
    Zimmer Nr. 2.4

Baugebiet "Am Kapellenbach"

Allgemeines


Das GebLuftbild "Am Kapellenbach" iet „Am Kapellenbach“ liegt in unmittelbarer Nähe zum Ortszentrum Wyhlen. Geschäfte, Schulen, Kindergärten und Behörden sind in kurzer Zeit zu erreichen.

Herz des Gebietes ist der großzügig gestaltete, in der Mitte angelegte Grüngürtel, durch den der offen gelegte „Kapellenbach“ in einem pendelnden, geschwungenen Bachbett verläuft. Die Anpflanzung einheimischer, standortgerechter Bäume und Sträucher und die Begrünung der Freiflächen steigern und unterstreichen den Erholungswert dieser öffentlichen Grünanlage.

Der angelegte Spielplatz in diesem Bereich garantiert auch den jungen zukünftigen Bewohnern dieses Gebietes großen Spaß.

Bebauungsplan "Am Kapellenbach"

Der Bebauungsplan „Am Kapellenbach“ hat am 24. März 2005 Rechtskraft erlangt.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes wurde am 25. Januar 2008 und die 2. Änderung des Bebauungsplanes am 19. März 2008 rechtskräftig.
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes, bei der es im Wesentlichen um die Änderung der baurechtlichen Festsetzungen für das Grundstück 5899 W geht, ist im Gange. Das bisherige Sondergebiet „Seniorenwohnanlage“ wird in ein Allgemeines Wohngebiet umgewandelt und das große durchgehende Baufenster in fünf kleinere Baufenster für Einzel- und Doppelhäuser geändert.

Einsichtnahme in den Bebauungsplan und Informationen über die baurechtlichen Festsetzungen erhalten Sie beim Bauamt der Gemeinde im Ortsteil Wyhlen, Rheinfelder Str. 19, 1. Obergeschoss, Zimmer Nr. 2.04, zuständiger Sachbearbeiter Herr Räpple, Telefon 0 76 24 / 32-144.

Sanierung

Die von der Gemeinde zu veräußernden Bauplätze liegen auf dem ehemaligen Firmengelände des Stahlverarbeitungsbetriebes Eisenbau Wyhlen AG und der Firma Dürr Lackieranlagen.

Bedingt durch diese früheren Nutzungen sind auf dem Gelände Altlasten festgestellt worden. Die Gemeinde Grenzach-Wyhlen hat das ehemalige Firmengelände entsprechend den zu beachtenden gesetzlichen Regelungen in Zusammenarbeit mit den Fachbehörden saniert.

Auf den Bescheid des Landratsamtes Lörrach vom 17. Oktober 2002 über den Abschluss der Sanierung, der dieser Information beigefügt ist, wird verwiesen.

Verfahren

  • Zuständig für die Veräußerung der gemeindeeigenen Grundstücke ist die
     
    Finanzverwaltung, Rathaus Ortsteil Wyhlen
    Rheinfelder Str. 21
    1. Obergeschoss