Kontakt

  • Gewerbetreibende, die Interesse haben, sich im Gewerbe- und Industriegebiet „Fallberg“ anzusiedeln, können direkt mit

    Herrn Bürgermeister Lutz

    Telefon: 07624/32-201
    Kontakt aufnehmen.
  • Für weitergehende Auskünfte steht auch die Finanzverwaltung

    Frau Donath

    Telefon:07624/32-131
    zur Verfügung.

Gewerbegebiet "Fallberg"

Freie Flächen im Gewerbegebiet „Fallberg“

Das Gewerbegebiet „Fallberg“ liegt auf der Gemarkung Wyhlen. Es grenzt direkt an den Rhein und liegt in der Nähe des Wasserkraftwerkes Wyhlen.
Im Gewerbegebiet „Fallberg“ stehen freie Flächen von ca. 4,8 ha zur Verfügung, von denen sich 1 ha in Gemeindeeigentum befindet.

Im Westen südlich des Gewerbegebietes der Ringstraße stehen zur sofortigen Veräußerung die Grundstücke Flurstück-Nrn. 6043 W mit einer Größe von 2.610 m² und 6044 W mit einer Größe von 2.333 m², insgesamt 4.943 m² an.

Im Inneren der Ringstraße vermarkten wir das Grundstück Flurstück-Nr. 6004 W mit einer Größe von 1.190 m².

Für Gewerbetriebe mit mittlerem Flächenbedarf wurden über die rechtskräftige 4. Änderung des Bebauungsplanes „Fallberg“ und über die fertig gestellte Stichstraße „Berta-Benz-Straße“ weitere Gewerbeflächen ausgewiesen. Die Grundstücke werden entsprechend dem individuellen Flächenbedarf des Interessenten gebildet.

Östlich des jetzigen Gewerbegebietes wurden über einen rechtskräftigen Bebauungsplan die baurechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung weiterer in Privateigentum stehender Gewerbeflächen in einer Größenordnung von 2,2 ha geschaffen (Fallberg-Ost). Bei Interesse wird die Gemeinde für diese Flächen vermittelnd tätig und stellt den Kontakt mit dem Privateigentümer her.


Zulässigkeit von Betrieben
Die Zulässigkeit von Gewerbebetrieben richtet sich nach § 8 der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Der Bebauungsplan lässt 3 Vollgeschosse zu.

Kaufpreis
Der Kaufpreis für Gemeindegrundstücke, die ausschließlich mit betrieblichen Anlagen genutzt werden, beträgt 55,00 €/m² voll erschlossen.

Für Grundstücke, die zusätzlich mit einer Wohneinheit im Rahmen der baulichen Zulässigkeit genutzt werden, beträgt der Kaufpreis 75,00 €/m² voll erschlossen.

Der Wasserversorgungs- und Abwasserbeitrag sowie der Erschließungsbeitrag sind im Kaufpreis enthalten.

Die Hausanschlusskosten fallen gemäß der Wasserversorgungs- und Abwassersatzung der Gemeinde an.